Einem Mieter wird der Mietvertrag mit einer Monatsmiete in Höhe von 500 Euro
gekündigt.
Der Mieter lässt sich bezüglich der Kündigung von einem Rechtsanwalt
beraten.
Der Anwalt erreicht nach längerer Korrespondenz mit dem Vermieter, dass
die Kündigung als gegenstandslos betrachtet wird und der Mieter in der Wohnung
verbleiben kann.
| Abrechnung gem. RVG ab 01.07.2004 | ||
| Gebühren 1,5 fach | 507,00 EUR | |
| Pauschale | 20,00 EUR | |
| MWSt. | 84,32 EUR | |
| Gesamt | 611,32 EUR | |