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Private Rechtsschutzversicherung

Firmenrechtsschutzversicherung Kosten

Wie im privaten Bereich - so auch im unternehmerischen Bereich: Recht haben und auch Recht bekommen, das ist nicht immer so einfach. Wer in einen Rechtsstreit verwickelt wird, der hat auch die hohen Kosten eines Rechtsstreites als Kostenrisiko erst einmal zu tragen. Da sind z.B. die Kosten des eigenen Anwaltes. Weiterhin trägt die klagende Partei auch erst einmal das Kostenrisiko vor Gericht. Denn wer Klage einreicht - der muss auch die Gerichtskosten vorschießen. Und selbst wenn man Recht zugesprochen bekommen hat, kann oder will die Gegenseite nicht zahlen, wird auf die obsiegende Partei zurück gegriffen.

Um dieses doch hohe Kostenrisiko zu entgehen, macht sich der rechtzeitige Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung bezahlt. Sie übernimmt die Kosten für Rechtsanwalt, Gericht, Zeugen, gerichtlich bestellte Sachverständige und auch die Kosten der Gegenseite, falls dies notwendig wird.
Aber auch im gewerblichen Bereich stellen Rechtsschutzversicherungen sehr individuelle - für jeden Lebensbereich zugeschnittene - Absicherungen dar. Und so unterschiedlich der Umfang der Versicherung ist, dementsprechend unterschiedlich sind auch die Kosten von Rechtsschutzversicherungen.

Rechtsschutzversicherung Testsieger

Wir bieten seit vielen Jahren verschiedenste Rechtsschutzversicherungen unseren Kunden. Für eine solide Grundabsicherung heben sich folgende Rechtsschutzversicherung Testsieger 2024 in unserem Vergleich hervor.

Gesellschaft Tarifmerkmale Preis p.a.
Concordia Tarif Sorglos; SB 400 € 399,00 €
DMB Tarif Kompex; SB 300 € 466,31 €
DEMA Tarif PauschalPlus SB 150 € 561,15 €
AdvoCard SB 300 € 565,13 €
Deurag Tarif SB; SB 300 € 583,00 €

*) Grundlage: Mindestschutz Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen für den Firmen- und Privatbereich des Versicherungsnehmers, Preise inkl. Vers.Steuer

Kosten eines Rechtsstreites

Die Kosten des Rechtsstreites umfassen die gerichtliche Kosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Prozessparteien. Die Kosten eines Rechtsstreites richten sich nach dem Streitwert des Verfahrens sowie der Art des Verfahrens. Üblicherweise trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.

Aber Vorsicht: Auch wer das Verfahren gewinnt kann zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden, wenn die unterliegende Partei die Kosten nicht bezahlen kann. Der Abschluss einer günstigen Rechtsschutzversicherung macht also für die Übernahme der Kosten eines Rechtsstreites auch aus dieser Sicht einen echten Sinn.

Folgende Kosten deckt eine Rechtsschutzversicherung

Firmenrechtsschutz bedeutet Kosten-Schutz bei Streitigkeiten im Firmenbereich, Privatbereich, Verkehrsbereich, Immobilienbereich oder auch in strafrechtlichen Angelegenheiten. Der Kostenschutz erstreckt sich dabei bis zur Höhe der Versicherungssumme. Für gängige Rechtsstreitigkeiten sollten die meisten am Markt angebotenen Firmenrechtsschutzversicherungen über eine ausreichend hohe Versicherungssumme verfügen. Wer hier lieber auf "Nummer sicher" gehen will, wählt einen Anbieter mit unbegrenzter Versicherungssumme.

Weiterhin erstreckt sich die Übernahme der Kosten eines Rechtsstreites auf folgende Positionen:

  • Gerichtskosten
  • Honorare des eigenen Rechtsanwalts im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Kosten für gerichtlich bestellte Sachverständige, Gutachter und vorgeladene Zeugen
  • wenn notwendig, die Anwaltskosten der Gegenseite

Zu beachten ist, dass eine Kostenübernahme der Gebühren unter Anrechnung einer vereinbarten Selbstbeteiligung erfolgt. Diesen Abzug der Selbstbeteiligung wird der Rechtsschutzversicherer i.d.R. vom Kostenvorschuß oder dem erstmals überwiesenen Honorar an den Anwalt vornehmen.

Grundsätzlich übernehmen Rechtsschutzversicherungen nur die Kosten für Rechtsanwalt und Gericht im Rahmen der gesetzlichen Gebühren laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine Ausnahme hierbei gilt im ggf. mitversicherten erweiterten Strafrechtsschutz oder auch Spezial-Straf-Rechtsschutz. Hier wird von vielen Rechtsschutzversicherern ein angemessenes Honorar des Anwaltes erstattet. Dies kann über die gesetzliche Gebührenregelung  hinaus erfolgen.

Keine Kostendeckung - Was ist zu tun ?

Es liegt schon auf der Hand, dass eine Firmenrechtsschutz Versicherung für viele Streitigkeiten Kostenschutz bietet. Wie bei jeder Versicherung, gibt es jedoch auch hier Grenzen. So kann der Rechtsschutzversicherer aus unterschiedlichen Gründen die Kosten Übernahme ablehnen. Die häufigsten Gründe, dass Versicherungsschutz versagt bleibt, können sein:

  • der Rechtsschutzfall ist vor Abschluss der Firmenrechtsschutz eingetreten
  • die Schadensursache lag innerhalb der Wartezeit zu Beginn des Vertrages
  • auf Grund eines Risikoausschlusses in der Firmenrechtsschutz ist kein Versicherungsschutz gegeben
  • Rechtsschutzversicherung zahlt nicht wegen "Mutwilligkeit"
  • Rechtsschutzversicherung verwehrt Kostenschutz mangels Erfolgsaussichten

Unser Tipp: Lehnt der Rechtsschutzversicherer die Deckung in der Firmen-Rechtsschutzversicherung ab, muss er dieses auch begründen. Hier sollte der beauftragte Rechtsanwalt den Sachverhalt noch einmal prüfen.

Leider sind nicht alle Deckungs-Ablehnungen immer korrekt. Dies zeigen unsere Erfahrungen der letzten Jahre bei diversen Gesellschaften (z.B. ARAG, Roland oder ERGO).
Für unsere Kunden setzen wir uns hier regelmäßig mit Versicherern auseinander.