Häufige Fragen zur .....versicherung

Sind auch Scheidung oder Erbrechtsstreitigkeiten im Rechtsschutz versichert?

Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Ehescheidung oder Erbrechtlichen Angelegenheiten, sind üblicherweise nicht über eine Rechtsschutzversicherung versichert.
Der über den Privatrechtsschutz mitversicherte Rechtsschutzbaustein - Beratungsrechtsschutz - bietet jedoch für den Versicherungsnehmer eine Beratung bei einem Anwalt. Da der Beratungsanspruch (Rechtsschutzfall) nur bei einer veränderten Rechtslage gegeben ist, ist eine vorsorgliche Beratung nicht möglich. Entscheidend für den Rechtsschutzfall ist das Ereignis, das Ihre Rechtslage geändert hat.

Einzigster Versicherer, bei dem das Thema Scheidung versichert werden kann, ist die ARAG-Rechtsschutzversicherung. Der Ehe-Rechtsschutz ist ergänzend zum privaten Rechtsschutz
versicherbar. Er gilt für beide Ehepartner und tritt in familienrechtlichen Angelegenheiten wegen Getrenntlebens, Scheidung oder Scheidungsfolgesachen für Sie ein. Insgesamt werden die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten im Falle einer Scheidung – bis zu 30.000 € Versicherungssumme je Rechtsschutzfall übernommen.

Einige Rechtsschutzversicherer bieten jedoch auch über die Beratung hinausgehend anteiligen Versicherungsschutz. So werden Tarife geboten, bei denen z.B. bis max. 1000 € eine Kostenübernahme erfolgt, sofern der Rat oder die Auskunft mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängt. Auf Grund der sehr unterschiedlichen Regelungen je Versicherer, kann jedoch hierzu keine pauschalen Aussage getroffen werden. Es ist ratsam die Bedingungen der einzelnen Rechtsschutzversicherer
zu studieren.

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