Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung

In unserer täglichen Praxis als Spezialist in der Vermittlung von Rechtsschutzversicherungen werden wir mit häufig wiederkehrenden Fragen seitens unserer Kunden und Interessenten konfrontiert. Hier finden Sie eine Auflistung der häufigsten Fragestellungen und zugleich die dazugehörigen Antworten rund um die Rechtsschutzversicherung.

Habe ich immer Rechtsanwalt frei Wahl?

Es besteht vom Grundsatz her immer Anspruch auf eine eigene freie Wahl des Rechtsbeistandes. Wissen Sie jedoch nicht, welchen Anwalt Sie aufsuchen sollen, dann bieten viele Rechtsschutzversicherungen auch die Empfehlung einzelner Anwaltskanzleien in Ihrem Wohnumfeld an. Dies hat den Vorteil, dass die Versicherer in der Regel bereits gewisse Erfahrungen in der Qualität dieser empfohlener Kanzleien haben.

Haben Sie jedoch einen reinen Mediationstarif (z.B. ARAG Basis Tarif ) abgeschlossen, dann wird der Mediator seitens des Versicherers gestellt. Eine freie Wahl von Mediatoren im Rahmen der auch sonst im Rechtsschutz  mitversicherten Streitschlichtung ist bei allen Versicherern derzeit nicht möglich.

Zwischenzeitlich werden recht viele Rechtsschutztarife angeboten, bei denen die Selbstbeteiligung im Schadenfall reduziert wird, sofern eine vom Versicherer empfohlene Anwaltskanzlei in Anspruch genommen wird. Hierzu zählen z.B. der SB Vario der DEURAG, die Tarife der DOMCURA oder DEMA. Insbesondere mit Anwälten des APRAXA Netzwerkes kooperieren diverse Rechtsschutzversicherer. Im Schadenfall wird die angerechnete Selbstbeteiligung bei Inanspruchnahme eines APRAXA-Anwaltes meist halbiert.

bis zu 50% sparen

Rechtsschutz Vergleich

kostenlos vergleichen & sparen

Zurück