Gefährdungshaftung

Die Gefährdungshaftung bezeichnet die Haftung für Schäden, die sich aus einer Gefahr ergeben. Das kann der Betrieb einer gefährlichen Einrichtung sein ebenso wie das Halten eines Haustieres, wie z.B. Hund, Katze oder Pferd. Versicherungsschutz wird hierfür im Rahmen der spezifischen Haftpflichtversicherungen z.B. einer Haftpflicht Versicherung für Pferde oder auch einer Hundehaftpflicht geboten. 
 
Bei der Gefährdungshaftung ist es unerheblich, ob die Handlung widerrechtlich ist und ob ein Verschulden des Schädigers vorliegt. Die wichtigsten Tatbestände der Gefährdungshaftung sind unter anderem die Haftung für die Tötung sowie für Körper- und Gesundheitsschäden.
Zu den Gefährdungshaftungstatbeständen gehören außerdem die Schädigung der Gesundheit, des Körpers oder einer Sache durch Gase, Dämpfe, Flüssigkeit oder durch Strom, die durch Rohrleitungs- oder Stromleitungsanlagen geführt werden.

Auch die Fahrzeughalterhaftung und die Haftung desjenigen, der personenbezogene Daten verarbeitet, unterliegen der Gefährdungshaftung. Die Fahrzeughalterhaftung besagt, dass der Halter eines Fahrzeugs für sämtliche Sach- und Personenschäden haftet, die durch das Besitzen des Fahrzeugs entstanden sind.
 
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