Fahrraddiebstahl Versicherung

Die Zahl der Fahrraddiebstähle steigt in letzter Zeit wieder massiv an. Nicht immer handelt es sich dabei um ältere Fahrräder mit insgesamt geringen Wert. Wer persönlich oder aus Hobbygründen viel mit dem Fahrrad unterwegs ist, leistet sich auch schnell mal ein hochwertigeres Modell. So kommen gerade auch im Sportradbereich schnell einige Tausend Euro zusammen.

Wir das Fahrrad durch einen Einbruch aus den versicherten Räumen gestohlen, zählt das Fahrrad im Rahmen einer abgeschlossenen Hausratversicherung gemäß den Bedingungen zum mitversicherten Hausrat.
Auch durch Mietvertrag mitgemietete Kellerräume gehören zu den versicherten Räumen. Zu beachten ist jedoch, dass auch Kellerräume regelmäßig mit entsprechenden Schlössern verschlossen sein müssen.

Durch zusätzliche Vereinbahrung der Fahrrad-Diebstahl - Klausel wird Ersatz geleistet, wenn ein Fahrrad gestohlen wird, solange es in Benutzung war und gesichert abgestellt wurde (mit Fahrradschloss) oder wenn es sich in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand.

Da über diese Klausel nicht nur eines, sondern die Fahrräder der ganzen Familie versichert werden können, sollten Sie darauf achten, das die vereinbarte Entschädigungsgrenze ausreichend hoch je Versicherungsfall gewählt wurde. Besitzt die Familie beispielsweise 3 hochwertige Fahrräder zu je ca. 1000 Euro und diese werden oftmals genutzt, so macht es keinen Sinn, die Fahrraddiebstahlsklausel z.B. mit nur 1% der Versicherungssumme zu versichern. Bei einer 100 qm-Wohnung entschädigt die Hausratversicherung in diesem Falle max. nur 650 Euro.
Hier sollte also die Entschädigungssumme gegen Mehrbeitrag erhöht werden.

Der Trend nach hochwertigen Fahrrädern nimmt nicht ab. Wer den Erwerb eines solchen Fahrrades oder eines Pedelecs bzw. E-Bikes plant, sollte sich über den Abschluss einer speziellen Fahrradversicherung informieren. Im Gegensatz zur Fahrrad-Diebstahlversicherung im Rahmen einer Hausratversicherung bieten separate Fahrradversicherungen wesentlich umfassenderen Versicherungsschutz. So sind diverse Fahrradzubehörteile, wie Luftpumpe, Fahrradanhänger, Beleutung, u.e.m. im Versicherungsschutz eingeschlossen. Bei Pedelecs und E-Bikes umfasst der Versicherungsschutz oftmals auch Beschädigungen der Elektronik oder gar den Diebstahl des Akku.