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Firmenrechtsschutz

Rechtsschutzversicherung mit Sofortwirkung: Firmen Rechtsschutz ohne Wartezeit

Die Firmenrechtsschutzversicherung gehört zu den betrieblichen Versicherungen, auf die Selbstständige, Unternehmer, Existenzgründer und Freiberufler nicht verzichten sollten. Warum sie wichtig ist, was sie versichert, welche Rolle die Wartezeit spielt und warum es sinnvoll ist, sich für einen Firmenrechtsschutz ohne Wartezeit zu entscheiden - informieren Sie sich!

Der Firmenrechtsschutz - eine sinnvolle Investition

Im Geschäftsalltag gibt es zahlreiche Anlässe, die schlimmstenfalls in eine rechtliche Auseinandersetzung münden. Das gilt für den Umgang mit Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern ebenso wie für Mitarbeiter. Es sind nicht nur kleinere Unternehmen und Existenzgründer, die schnell in die Situation geraten, die Kosten für Anwälte sowie Gerichtskosten nicht oder nicht mehr aufbringen zu können. Das kann schlimmstenfalls die Existenz gefährden, was auch abhängig ist von der jeweiligen Rechtsform und damit zusammenhängenden Haftungsfragen. Insoweit ist der Firmenrechtsschutz für Selbstständige eine Versicherung, an die bereits Existenzgründer denken sollten und die eine sinnvolle Investition ist.

Firmenrechtsschutzversicherung - was ist versichert und was nicht?

Die Firmenrechtsschutzversicherung hält verschiedene Optionen für Selbstständige bereit. So ist es möglich, eine Vielzahl juristischer Streitigkeiten über eine Rechtsschutzversicherung abzusichern, sofern sie im Zusammenhang mit dem versicherten Unternehmen stehen.
Neben dem Firmeninhaber werden auch die Mitarbeiter in den Firmenrechtsschutz einbezogen, über den die nachfolgenden Risiken versichert werden können: Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten, Versicherungsschutz im Sozialrecht, im Strafrecht, im Steuerrecht, im Verkehrsrecht, im Immobilienrecht, im Arbeitsrecht sowie bei Ordnungswidrigkeiten, um nur einige Bereiche zu nennen.

Je nach mitversicherte Bereiche sind mögliche Wartezeiten in der Firmenrechtsschutz zu berücksichtigen. Somit ist durch entsprechende Gestaltung des Versicherungsumfanges auch eine Firmenrechtsschutz ohne Wartezeit möglich.

Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, übernimmt die Rechtsschutzversicherung für Selbständige und Firmen die Anwalts- und Gerichtskosten, mögliche Kautionszahlungen, Zeugengelder, die Kosten für Sachverständige und Gutachter sowie bei Unterliegen die Kosten für die gegnerische Partei.

Regelmäßig ausgeschlossen ist eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige bei vorsätzlichem Handeln, insbesondere wenn es sich um Diebstahl oder Betrug handelt.

Ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied: Firmenrechtsschutz ohne Wartezeit und mit Wartezeit

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn es sich um Firmenrechtsschutz mit Wartezeit handelt und der Rechtsstreit seinen Anfang vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung genommen hat oder während einer vertraglich vereinbarten Wartezeit. Bis zum Inkrafttreten des Versicherungsschutzes kann es bei einigen Leistungsarten jeweils eine Wartezeit von bis zu drei Monaten, in seltenen Fällen sogar bis zu drei Jahren geben. Tritt während der Wartezeit der Versicherungsfall ein, muss der Versicherungsnehmer die anfallenden Kosten allein tragen.

Deshalb ist es sinnvoll, einen Firmenrechtsschutz ohne Wartezeit abzuschließen. Dies ist möglich, da einige Versicherer auf die Wartezeit in bestimmten versicherten Bereichen verzichten. Grundsätzliche Ausnahmen stellen hier jedoch Streitigkeiten im Gewerbe- und Wohn-Immobilienbereich sowie im Arbeitsbereich dar.

 

Ebenfalls ist eine Firmenrechtsschutz ohne Wartezeit möglich, sofern ein nahtloser Versichererwechsel - bspw. nach einer Preiserhöhung oder Vertragskündigung erfolgt.