Forderungsausfallversicherung in der Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer und mitversicherten Personen vor Schadenersatzforderungen Dritter. Doch was passiert, wenn der Versicherungsnehmer bzw. ein mitversicherter Familienangehöriger selbst geschädigt wird und der Verursacher nicht in der Lage ist, die Kosten für den entstandenen Schaden zu bezahlen? Dann springt die private Haftpflichtversicherung ein unter der Voraussetzung, dass im Versicherungsvertrag eine Ausfalldeckung vereinbart wurde.

Eine private Haftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung schützt vor Forderungsausfall, indem sie die Kosten übernimmt, die eigentlich die Gegenseite hätte bezahlen müssen, aber nicht bezahlen kann. Ein Grund für den Forderungsausfall kann unter anderem sein, dass der Verursacher keine private Haftpflichtversicherung hat, die den Ersatz des Schadens vornehmen kann. Ein weiterer Grund für den Forderungsausfall können finanzielle Probleme seitens des Verursachers sein. Bei kleineren Schäden fällt der Forderungsausfall zunächst einmal nicht ins Gewicht. Anders sieht es bei größeren Schäden aus, auf denen der Versicherungsnehmer bei einer fehlenden Ausfalldeckung sitzenbleiben würde.

Die Ausfalldeckung springt ein, wenn der Versicherungsnehmer als Geschädigter von einem Forderungsausfall betroffen ist. Dann ersetzt die Versicherung zum Beispiel den Verdienstausfall des Versicherungsnehmers oder mögliche Reparaturkosten. Sie kann vom Versicherer dahingehend eingegrenzt sein, dass sie einen bestimmten Forderungsbetrag übersteigen muss. Voraussetzung ist zudem ein gerichtlich erwirkter Titel. Die Ausfalldeckung als Schutz vor Forderungsausfällen ist als Zusatzleistung mit höheren Beitragszahlungen verbunden. Von vielen Versicherungsnehmern wird auf sie verzichtet. Das kann kaum an der kleinen zusätzlichen Investition liegen, sondern daran, dass viele Versicherungsnehmer die Existenz dieser Zusatzleistung nicht kennen.

Neben dem bereits zum Standard gehörenden Einschluß der Forderungsausfallversicherung in die Tarife der Privaten Haftpflichtversicherung, bieten zwischenzeitlich auch Pferdehaftpflichtversicherungen oder Hundehaftpflichtversicherungen einen derartigen Zusatzschutz. 

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