Gebäudeversicherung trotz Vorschäden & trotz Kündigung

Bei Kündigung der Gebäudeversicherung durch den Versicherer ist schnelle und professionelle Hilfe geboten, denn oftmals bleibt nicht viel Zeit, neuen Gebäudeversicherung Schutz zu besorgen. Die Kündigung der Gebäudeversicherung wird seitens der Versicherer - unserer Erfahrung nach - mit monatlicher Frist ausgesprochen. Möglich sind aber auch Kündigungen zum nächsten Vertragsablauf.

Kündigung Gebäudeversicherung durch Versicherer

Kündigung Gebäudeversicherung

Versicherungsverträge können ordentlich wie in bestimmten Fällen auch außerordentlich gekündigt werden. Der Gesetzgeber hat jedem Versicherungskunden ein entsprechendes Kündigungsrecht zuerkannt. Dies wird in den meisten Fällen in Form einer ordentlichen Kündigung zum nächstmöglichen Vertragsablauf wahr- genommen. Neben dieser Art der Kündigung kann eine Gebäudeversicherung auch in bestimmten Fällen außerordentlich seitens des Kunden gekündigt werden.

Wie ist es nun beim anderen Vertragspartner - der Gebäudeversicherung ?
Sofern die Versicherungsprämie regelmäßig und ordnungsgemäß durch den Versicherungsnehmer abgeführt wurde, war eine Kündigung durch den Versicherer viele Jahre nur in wenigen Ausnahmefällen üblich. Dies hat sich jedoch aufgrund geänderter Rahmenbedingungen im Versicherungsmarkt geändert. Auch Gebäudeversicherungen nutzen zwischenzeitlich öfters ihr Recht, einen oder mehrere Versicherungsverträge zu kündigen.

Dabei sind die Gründe, warum ein Versicherer den Versicherungsvertrag aufkündigt, sehr unterschiedlich. So kann die betroffene Gebäudeversicherung aus Sicht der Versicherung eine zu hohe oder wiederholte Schadenszahlung aufweisen. Da genügen schnell mal 3 Schäden innerhalb 5 Jahre und der Kunde erhält ein sog. Sanierungsangebot oder wird gleich gekündigt.

Weiterhin können aber auch ältere Versicherungstarife nicht weiter unterstützt werden, und der Versicherer entscheidet sich für eine Kündigung der Gebäudeversicherung.
Was ist also zu tun, im Falle einer derartigen Kündigung durch den Versicherer?

Gebäudeversicherung gekündigt was tun

Erhält man als Kunde seitens seiner Gebäudeversicherung die Mitteilung hinsichtlich einer bevorstehenden Kündigung, gilt es professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Kündigungen durch den Versicherer erschweren grundsätzlich erst einmal eine erneute Antragsstellung bei einem anderen neuen Versicherer.

Die Inanspruchnahme der Hilfe eines Versicherungsmaklers erhöht die Aussichten auf eine neue Gebäudeversicherung meist am Besten. Der Versicherungsmakler kennt von vielen Gesellschaften die Annahmebedingungen und kann so einen möglichen Lösungsweg für den Kunden erarbeiten. Dabei kann eine genaue Auflistung der Vorschadensituation der letzten 5 Jahre sehr wichtig sein. Auskunft hierzu erteilen auch die Vorversicherer in Form der Anforderung eines Schadenverlaufes.

Kündigung Gebäudeversicherung infolge Schadenhäufigkeit

Manchmal genügen bereits 3 kleinere Schäden innerhalb 5 Jahre und dem Kunden erreicht die Kündigung seitens des Versicherers. Diese kann zum nächstmöglichen Vertragsablauf oder mit Monatsfrist innerhalb der nächsten 4 Wochen ausgesprochen werden.

Um den Versicherungsschutz möglichst ohne zeitliche Unterbrechung fortführen zu können, sollte umgehend reagiert werden. Kann die Kündigung des Versicherers in eine Kündigung des Versicherungskunden gewandelt werden, verbessern sich die Aussichten auf neuen Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer stark. Unsere Erfahrungen zeigen, dass bei dem einen oder anderen Versicherer eine derartige Wandelung der Kündigung durchaus möglich ist.

Jedoch bleibt im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht weiterhin die Pflicht zur Anzeige der Vorschäden innerhalb des jeweils abgefragten Zeitraumes bestehen. Je nach Art, Anzahl und Höhe der Vorschäden kann es trotzdem zu einer Ablehnung des Antrages auf Versicherungsschutz kommen. Möglich sind jedoch auch die Annahme durch Beitragszuschlag oder andere abweichende Vertragskonditionen.

Mehr Information in Sachen Gebäudeversicherung

Fallbeispiele: So hilft eine Gebäudeversicherung

Änderungskündigung Gebäudeversicherung

Grund für eine Änderungskündigung der Gebäudeversicherung kann auch hier ein erhöhter Schadenaufwand beim Kunden sein. Anstelle einer Kündigung bietet der Versicherer dem Kunden die Neuordnung des Versicherungsschutzes zur Gebäudeversicherung an.

Aber auch die Umstellung einer Anzahl von Versicherungspolicen auf ein neueres Vertrags- und Bedingungswerk kann mit einer Änderungskündigung einher gehen. Bei  Deckungskonzeptanbieter, wie z.B. DEGENIA, DOMCURA, etc. kann die Änderungskündigung auch Grund eines Risikoträgerwechsels sein. Da dies jedoch überwiegend Bedingungs- und Beitragskonform zum laufenden Vertrag erfolgt, ist hier rechtlich nur die Zustimmung des Kunden nötig.

Erfolgt jedoch keine Annahmeerklärung durch den Kunden, erfolgt in der Regel automatisch die Kündigung des Vertrages. Damit ist der Versicherungsschutz zum Vertragsablauf erloschen! Dies sollte möglichst vermieden werden, da es sich hierbei um eine Kündigung durch den Versicherers handelt und somit eine erneute Antragsstellung erst einmal erschwert werden kann.

Es ist also wichtig, auf Schreiben der Versicherung zu reagieren. In den meisten Fällen bedingt jedoch eine Neuordnung des Versicherungsschutzes keine tiefgreifenden Nachteilen für den bestehenden Versicherungsschutz.

Sanierungsangebot durch Gebäudeversicherung

Ein Sanierungsangebot durch Gebäudeversicherung bedeutet die Fortführung der Gebäudeversicherung unter abweichenden Konditionen. Dies kann die Einführung oder Erhöhung einer Selbstbeteiligung oder eines höheren Jahrespreises sein.
Auf Grund der bereits erwähnten verschärften Annahmerichtlinien bei einer Neuantragsstellung, stellt ein Sanierungsangebot des Versicherers in der Regel in Hinblick auf den Erhalt des Versicherungsschutzes eine gute Lösung dar. Im Nachhinein besteht immer noch die Möglichkeit, verbesserte Konditionen im Rahmen einer ordentlichen Kündigung zum nächsten Vertragsablauf zu suchen. Zeitdruck ist keine Lösung.

Unser Lösungsvorschlag für Gebäudeversicherung trotz Kündigung nach Schaden

Für viele Fälle konnten wir bisher eine passende Lösung bieten, wenn Sie eine Gebäudeversicherung trotz Vorschäden benötigen. Leider hat der Versicherer das Konzept ab 01.06.2021 geschlossen:

Hat der Versicherer den Vertrag jedoch gekündigt, empfehlen wir eine direkte Kontaktaufnahme zu uns, um weitergehende Maßnahmen und Möglichkeiten abzustimmen. Unsere Gebäudeversicherung ohne Wenn und Aber ist in n einem solchen Falle leider nicht mehr möglich. Aber wir können Ihnen u.U. eine alternative Gebäudeversicherung bei einem anderen Versicherer bieten.