Invaliditätsleistungen in der Unfallversicherung

Unter folgenden Vorraussetzungen zahlt der Versicherer nach einem Unfall die Invaliditätsleistung:

  • die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten.
  • die Invalidität muss bis 15 Monate nach dem Unfall ärztlich festgestellt sein.
  • der Anspruch wurde durch den Versicherten in dieser Zeit schriftlich geltend gemacht.
  • die Invaliditätsleistung wird ausgezahlt, wenn der Versicherte nicht innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstirbt.