Mietsachschäden in der Haftpflichtversicherung

Diesen Hinweis ausblendenIm Rahmen eines Mietvertrages überlässt der Eigentümer einer Immobilie dem Mieter die Nutzungsrechte an der Immobilie, während sich der Mieter im Gegenzug zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet. Mit dem Abschluss eines Mietvertrages werden Rechte und Pflichten begründet, die Mieter und Vermieter betreffen. Zu den Pflichten des Mieters gehört, dass er mit der Immobilie pfleglich umgeht und Schäden vermeidet.

Verursacht ein Mieter einen Schaden am Mietobjekt, ist er verpflichtet, die dadurch entstandenen Kosten zu bezahlen. Versichert werden können solche Mietsachschäden über die Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung schützt den Mieter als Schadenverursacher vor Forderungen Dritter, gemeint sind die Schadenersatzforderungen des Vermieters, sowie gegen die mit dem Schadenereignis in Verbindung stehenden finanziellen Folgen. Was zur Mietsache gehört, ist im Mietvertrag schriftlich geregelt. Regelmäßig handelt es sich um das festverbaute Inventar. Dazu unter anderem Türen, Wände und Fenster, verschiedene Böden und Bodenbeläge, zum Beispiel Fliesen, Laminat, Parkett und Teppichboden, sanitäre Anlagen, beispielsweise Waschbecken, Toilettenschüssel, Duschkabine und Badewanne sowie vorhandene Einbauschränke. Handelt es sich um möblierten Wohnraum, dann können die gemieteten Möbel und Einrichtungsgegenstände in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden.

Abhängig vom Anbieter kann es in der Haftpflichtversicherung Ausschlussklauseln geben. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und deshalb keine Mietsachschäden sind Schäden an Gas- und Elektrogeräten sowie an der Warmwasser- und Heizanlage. Von Mietsachschäden abzugrenzen sind außerdem Schäden, die durch Abnutzung und Verschleiß entstehen und für der Mieter nicht haftbar gemacht werden kann. Neben der privaten Haftpflichtversicherung können bei Mietsachschäden auch andere Versicherungen herangezogen werden. Unternehmer und Selbstständige versichern sich gegen Mietsachsschäden mit einer Betriebshaftpflichtversicherung. Im Zusammenhang mit der Pferden können Mietsachschäden an einer gemieteten Pferdebox oder an einem Pferdetransportanhänger entstehen, für die eine Tierhalterhaftpflichtversicherung aufkommt.

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