Beitragsanpassung 2016/ 2017 in der Rechtsschutzversicherung

Auch in diesem Jahr wird es nicht ganz ohne eine Beitragserhöhung in der Rechtsschutzversicherung gehen. Das bedeutet, dass in allen Versicherungsverträgen innerhalb der Fälligkeit 01.10.2016 bis 30.09.2017 in den jeweiligen Tarif- und Produktklassen eine Beitragsanpassung erhalten.

Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen ?

Bei einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Änderung des Deckungsumfangs kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigungstermin ist der Tag, an dem die Beitragsangleichung wirksam wird/ wurde.

Eine Kündigung aufgrund von Beitragsanpassungen ist dem Versicherungsnehmer wie folgt möglich:

  1. Vertragabschluss vor 01/91:
    • Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Beitragserhöhung des VR um mehr als 15% oder in 3 Jahren um insgesamt mehr als 30%.
  2. Vertragsabschluss zwischen 01/91 und 07/94:
    • Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Beitragserhöhung des VR bei 5% des letzten Beitrags bzw. 25% des Erstbeitrags, ohne das sich die Leistung erhöht. Die Kündigung ist bis zum Wirksamwerden der Erhöhung möglich.
  3. Vertragsabschluss nach 07/94:
    • Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei jeder Erhöhung möglich (auch wenn der VR gleichzeitig die Leistungen erhöht – z.B. höhere Deckungssummen).
bis zu 50% sparen

Rechtsschutz Vergleich

kostenlos vergleichen & sparen

Zurück