Schlüsselverlust

Der Schlüssel ist weg. Da stellt sich die Frage, ob die dadurch verursachten Kosten von der Haftpflichtversicherung übernommen werden. Meist enthalten die Basistarife der Haftpflichtversicherungen keine Schlüsselversicherung, sie können jedoch um eine Schlüsselversicherung erweitert werden. Das Risiko des Schlüsselverlustes kann auch über einen höheren Tarif mit zusätzlichen Leistungen abgesichert werden. Bei einem Schlüsselverlust kommt es auch darauf an, ob es sich um einen beruflichen oder privaten Schlüssel handelt.

  • Geht der Haustürschlüssel der eigenen Immobilie verloren, ist der Schadensfall nicht über die private Haftpflichtversicherung abgesichert. Die Hausratversicherung zahlt nur, wenn der Schlüsselverlust durch einen Einbruchdiebstahl oder einen Raub bedingt ist.
  • Handelt es sich um den Schlüsselverlust einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, ist der Schaden meist durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Das gilt auch für die Erneuerung der gesamten Schließanlage.
  • Den Verlust fremder, privater Schlüssel zahlt die Versicherung nur dann, wenn in den Versicherungsklauseln eine entsprechende Formulierung enthalten ist. Fremd und privat ist der Schlüssel einer Mietwohnung, da er dem Vermieter als Eigentümer gehört, oder der Schlüssel einer Nachbarin.
  • Eine Haftpflichtversicherung für berufliche Schlüssel kann den durch den Schlüsselverlust entstandenen finanziellen Schaden abfedern. Werden in einem Unternehmen Chipkarten oder sogenannte Chipkeys verwendet, werden diese als Schlüssel gewertet und sind meist mitversichert.

Ob eine Verpflichtung besteht, den Schaden bei einem Schlüsselverlust zu bezahlen, hängt oftmals davon ab, ob er auf Vorsatz, grobe oder leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Entscheidend kommt es auf die Vertragsbedingungen der Haftpflichtversicherung an und auf den Tarif, also vor allem auf das Kleingedruckte.

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