Wertsachen, Münzen, Schmuck

Diese Entschädigungsgrenzen können sich erhöhen, wenn die Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Edelsteine oder Perlen, Briefmarken aber auch Münzen, Gold- und Platinteile sowie Urkunden (inkl. Sparbücher und Wertpapiere) in einem Tresor gesichert werden.