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KFZ-Versicherung

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KFZ-Versicherung berechnen & Vergleichen

Mehr als 48 Mio PKW waren Anfang 2023 gem. Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes in Deutschland zugelassen. Hinzu kommen etwa 12 Mio weitere KFZ, wie LKW, Motorräder und sonstige zulassungspflichtige Fahrzeuge. Jedes dieser Fahrzeuge benötigt kraft Gesetz entsprechend nachzuweisenden Versicherungsschutz in Form einer KFZ Versicherung, denn ohne Kfz-Haftpflichtversicherung darf in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen werden. Dagegen sind Teilkasko- und Vollkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug freiwillige Versicherungen.

KFZ Haftpflichtversicherung

Nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) aus dem Jahr 1965 ist jeder Halter eines Kraftfahrzeueges dazu verpflichtet, eine KFZ Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch das Kraftfahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden abzuschließen. Der Abschluss dieser Pflichtversicherung beinhaltet nicht automatisch den Voll- oder Teilkaskoschutz.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung beinhaltet im Rahmen der jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch den Fahrzeuggebrauch Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt, zerstört oder abhanden kommen oder Vermögensschäden entstehen.

Teilkasko Versicherung

In der optional abschließbaren Teilkaskoversicherung besteht im Rahmen der jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung Versicherungsschutz gegen folgende Gefahren:

  • Brand oder Explosion
  • Unterschlagung und Diebstahl, unerlaubter Gebrauch durch fremde Personen, Raub
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Zusammenstoß des fahrenden Fahrzeuges mit Haarwild
  • Glasschäden
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Marderbiss (nicht bei allen Versicherern eingeschlossen)

Der Versicherungsumfang in der Teilkasko wurde in den vergangenen Jahren bei vielen Gesellschaften stark erweitert. So sollte der Zusammenstoß mit Tieren aller Art grundsätzlicher Bestandteil des Versicherungsumfanges sein. Aber auch der Einschluß von Marderbiß - Folgeschäden ist zu empfehlen. 

Letztendlich sei als wichtiges Tarifmerkmal in der Teilkasko Versicherung der Verzicht auf die Einrede wegen grober Fahrlässigkeit zu nennen. 

Vollkasko Versicherung

Die Vollkaskoversicherung enthält im Rahmen der jeweils gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung.

Darüber hinaus bietet die Vollkasko-Versicherung Schutz bei selbstverschuldeten Unfallschäden am versicherten KFZ. Aber auch Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter sind hierüber versicherbar. 

Im Gegensatz zur Teilkasko erfolgt die Prämienberechnung in der Vollkasko unter Berücksichtigung eines Schadenfreiheitsrabattes. Wird die Vollkasko in Anspruch genommen, erfolgt im darauffolgenden Versicherungsjahr eine Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse und damit eine Steigerung der Versicherungsprämie. 

Schutzbriefversicherung

Die Schutzbriefversicherung enthält im Rahmen der jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung folgende Leistungen:

  • Pannen- und Unfallhilfe
  • Bergen und Abschleppen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall
  • Bei Fahrzeugausfall die Fahrzeugunterstellung, Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung, Mietwagen und Fahrzeugtransport.
  • Ersatzteilversand ins Ausland, Fahrzeugunterstellung nach Diebstahl und Wiederauffinden, Verzollung und Verschrottung, Abholung bei Fahrerausfall, Krankenrücktransport sowie Krankenbesuch und Rückholung von Kindern.
  • Hilfe im Todesfall, Versand von Arzneimitteln ins Ausland, Ersatz vom Reisedokumenten, Vermittlung ärztlicher Betreuung, Ersatz von Zahlungsmitteln auf Auslandsreisen, Reiserückruf oder Kostenerstattung bei Reiseabbruch.

Wichtige Leistungsmerkmale der KFZ Versicherung

Grobe Fahrlässigkeit

Gemäß den Ausführungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gilt: „Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“

Wird ein Versicherungsfall durch grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt, so kann die Versicherung im Bereich der Teilkasko und Vollkasko den Versicherungsschutz kürzen. In der Haftpflicht besteht hingegen voller Versicherungsschutz.

Da die Frage zur grob fahrlässigen Schadenherbeiführung nicht immer eindeutig zu beantworten ist, werden hierzu regelmäßig die Gerichte bemüht. Wir empfehlen bei Abschluß einer Teilkasko oder Vollkaskoversicherung auf den Passus : "Verzicht auf Einrede wegen grober Fahrlässigkeit" zu achten. 

Zusammenstoß mit Tieren

Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zahlen KFZ Versicherer überlicherweise nur bei Zusammenstoß mit Haarwild gem. Bundesjagdgesetz. Hierzu zählen z.B. der Zusammenstoß mit einem Hirsch, Wildschwein, Reh, Hasen oder auch Fuchs.

Schnell kann aber auch ein Zusammenstoß mit anderen Tierarten schnell zu hohen Schäden führen. Wer dann im Rahmen seiner Teilkaskoversicherung an der falschen Stelle gespart hat, auf dem können ggf. hohe Kosten zukommen. Jedoch muss es nicht soweit kommen. Einige Teilkaskoversicherungen schließen heute den Zusammenstoß mit Tieren aller Art mit ein. Dabei kann es dann gleichgültig sein, ob es sich um ein Reh oder ein "herrenloses" Haustier handelt.

Marderbiss

Die Zahl der durch Marderbiß verursachten Schäden ist in den letzten Jahren massiv gestiegen. Ob Zündkabel, Gummischläuche, Dämmmatten oder Stromkabel - wenn der Marder loslegt, ist nichts mehr sicher vor ihm. Der hierdurch angerichtete Schaden kann in die Hunderte oder gar tausende Euro gehen. Im Rahmen der Teilkaskoversicherung bieten viele Versicherer Versicherungsschutz bei Schäden durch Marderbiß an.

Schlimmer wird es jedoch, wenn der Marderbiß nicht schnell genug erkannt wird, und sich Folgeschäden ergeben. Fehlendes Öl oder Kühlwasser stellen für jeden Motor auf kurz oder lang den sicheren Tod dar. Für derartige Folgeschäden wird allerdings Versicherungsschutz nur in begrenztem Umfange und selten mit hohen Schadenssummen gewährt.

Mehr Information in Sachen KFZ Versicherung

Fallbeispiele: So hilft eine Rechtsschutzversicherung

Häufig gestellte Fragen zum Thema KFZ Versicherung

Kündigung zum Vertragsablauf?

Kfz-Versicherungsverträge werden maximal für ein Jahr abgeschlossen. Der Versicherungsablauf ist in der Regel am 01. Januar (0 Uhr) des Folgejahres. Jedoch sind zwischenzeitlich auch wieder abweichende Versicherungsjahre vereinbart. Ein Blick in die Versicherungspolice hilft hier weiter. Bei nicht rechtzeitiger Kündigung des Vertrages verlängert sich seine Laufzeit um ein weiteres Jahr. Ihr ordentliches Kündigungsrecht müssen Sie spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrages ausgeübt haben. Um ganz sicher zu gehen, schicken Sie Ihre Kündigung am Besten per Einschreiben an Ihren bisherigen Versicherer.

Kündigung wegen Beitragserhöhung?

Wenn Ihr jetziger Versicherer die KFZ-Beiträge erhöht, muss er Sie darüber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Erhöhung informieren. Sie können dann innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Information Ihr außerordentliches Kündigungsrecht wahrnehmen. Das gleiche gilt für den Fall, dass Ihr jetziger Versicherer in Ihrem Vertrag die Typ- oder Regionalklasseneinstufungen ändert. Selbst wenn Sie die entsprechende Rechnung erst wenige Tage vor Fälligkeit des Beitrages erhalten, besteht für Sie ein einmonatiges Kündigungsrecht.

Was gilt bei Kauf eines neuen Autos?

Sobald Sie ein anderes Auto kaufen, können Sie Ihre bisherige Autoversicherung kündigen. Mit Zusendung der Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle an Ihren bisherigen Versicherer hebt dieser den Vertrag für Ihr altes Auto auf.

Ihre schadenfreie Zeit wird durch den neuen Versicherer von Ihrem bisherigen Versicherer abgefordert.