KFZ Teilkasko: Glasschaden, Wildschaden, Marderbiss – was wirklich drin ist
Ein dumpfer Knack, ein feiner Riss zieht sich wie ein Faden durchs Glas. Oder nachts im Rückspiegel: zwei gelbe Augen, dann ein Ausweichmanöver. Und morgens in der Einfahrt liegt ein kleines Bündel Isolierung unter dem Motor – Verdacht: Marder. Genau hier arbeitet die KFZ Teilkasko: bei Schäden, die nicht aus Ihrer Fahrfehlerkette stammen, sondern aus Natur, Diebstahl oder Pechmomenten. Wer ihre Grenzen kennt, spart Geld und Nerven – und wählt den Tarif, der zum Alltag passt.
Was die KFZ Teilkasko grundsätzlich leistet
Die Teilkasko springt typischerweise ein bei Diebstahl (Fahrzeug/Teile), Brand/Explosion, Sturm/Hagel/Überschwemmung, Glasschaden Teilkasko, Wildschaden Teilkasko sowie Marderbiss Schaden (inklusive oder ohne Folgeschäden – je nach Tarif).
Nicht erfasst sind selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus; dafür braucht es die Vollkasko. Einen sauberen Überblick zur Abgrenzung finden Sie hier: KFZ Vollkasko. Für die solide Basis drumherum: KFZ Haftpflicht.
Merke:
Teilkasko ist kein „Nice-to-have“-Schmuck, sondern oft der Baustein, der moderne Fahrzeuge nach einem Teilkaskoschaden bezahlbar reparierbar hält – insbesondere wegen stark gestiegener Werkstattkosten, der Sensorik im Glas oder der Elektrik im Motorraum.
Glasschaden Teilkasko: vom Steinschlag bis zur Kamerakalibrierung
Steinschlag ist unspektakulär – bis zur Rechnung. Moderne Frontscheiben sind Träger für Regen- und Lichtsensoren, HUD, Heizdrähte, Kameras fürs Assistenzsystem. Das treibt die Kosten, besonders wenn kalibriert werden muss.
Darauf sollten Sie achten:
- Reparatur vor Austausch: Viele Tarife belohnen das Harzen eines kleinen Steinschlags (außerhalb des Sichtfelds) mit geringerer oder keiner Selbstbeteiligung.
- Kalibrierung inklusive: Nach Scheibentausch müssen Kameras wieder „lernen“. Gute Tarife nennen die Kalibrierung ausdrücklich mit.
- Freie Werkstattwahl vs. Werkstattbindung: Bindung spart Beitrag und organisiert die Reparatur, die freie Wahl gibt Ihnen Lieblingsbetriebe.
Es gibt zwischenzeitlich Tarife, die speziell bei Glasschäden vorsehen, dass der Kunde sich von der Versicherung eine Werkstatt empfehlen läßt. (Werkstattbindung) Will man also nicht auf einen Teil der oft recht hohen Rechnung sitzen bleiben, gilt vor Werkstattbesuch den Kontakt zur Versicherung aufnehmen.
Wildschaden Teilkasko: Haarwild oder „Tiere aller Art“?
Der Unterschied steckt in einem unscheinbaren Wortlaut. Klassisch deckt die Teilkasko Kollisionen mit „Haarwild“ gem. Bundesjagdgesetz.
Hierrunter zählt der Zusammenstoß mit zum Beispiel Rehe, Wildschweine, Füchse und Hasen.
Viele moderne Tarife erweitern das auf Tiere aller Art. Dies ist heute sehr sinnvoll. Wir hatten auch schon im Kundenkreis eine Gans im Kühlergrill.
Hier wäre die klassische Teilkasko nicht zuständig. Für den Preisvergleich gilt: Billig ist nicht immer gut - stets also auf den Einschluss "Tiere aller Art" achten.
Versichert in der Teilkasko ist der stets die direkte Kollision mit dem Tier. Wer ausweicht, z.B. durch Verreißen des Lenkrads ohne Tier-Berührung zahlt den Schaden oft selbst, sofern keine Vollkasko besteht.
Tipp nach einem Wildunfall
- Unfallstelle sichern, Schalten Sie das Warnblinklicht ein, stellen das Warndreieck auf
- leisten Sie bei Personenschäden erste Hilfe und rufen Sie den Notarzt
- Wildschaden der Polizei melden
- verletzte Tiere nicht selbst bergen. Hierfür ist der jeweilige Förster oder Jagdpächter zuständig.
- unbedingt Wildunfallbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen (Polizei, Revierförster)
- dokumtentieren Sie den Schaden durch Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug.
- sind Zeugen vorhanden, nehmen Sie von denen die Daten auf. Das kann wichtig sein, falls das Tier flüchtet.
- Melden Sie den Wildunfall ihrem Versicherer und stimmen Sie die weiteren Maßnahmen ab
Marderbiss - oder Tierbiss - Schaden: direkt oder mit Folgeschäden?
Marder lieben warme Motoren und bissfeste Schläuche. Dabei werden in Deutschland pro Jahr mehrere hunderttausend Schäden durch Marderbisse der Kfz-Versicherung gemeldet. Ein durchgebissener Kühlwasserschlauch ist dabei der Klassiker. Aber auch angeknabberte oder ganz durchgebissene Kabel werden dabei als direkte Schäden durch einen Marderbiss gewertet und sind durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt.
Wie sieht es jedoch aus, wenn Schäden durch Füchse, Ratten, oder andere Tiere am KFZ oder im Motorraum entstehen ? Viele Versicherer versichern zwischenzeitlich nicht nur den sog. "Marderbiss" sondern auch den "Tierbiss".
Ein durchgebissener Schlauch oder ein beschädigtes Kabel - das mag ärgerlich sein, aber meist überschaubar.
Teuer wird es, wenn Folgeschäden entstehen (z. B. Motorschaden durch Kühlmittelverlust oder Feuerschaden durch Kabelbrand).
Direktschäden vs. Folgeschäden
Viele Tarife ersetzen den Schaden am Teil (Kabel, Schlauch), aber begrenzen Folgeschäden oder schließen sie aus. Achten Sie auf einen klaren Einschluss von Folgeschäden und die Höhe einer eventuellen Obergrenze.
Schutzmaßnahmen
Tarife bewerten Marderschutz (z.B. Gitter, Ultraschall) nicht direkt, aber sie vermeiden durch Schutzmaßnahmen spätere Schäden. Vorsorge durch Schutzmaßnahmen ist wichtig, denn keine Versicherung zahlt gern mehrfach für Schäden. Wer zuviel Schäden meldet, dem droht in heutiger Zeit schnell die Kündigung seitens des Versicherers - und aus ist es mit Teilkaskoschutz.
Teileliste
Sind Gummimanschetten, Dämmmatten, Leitungen, Steckverbindungen ausdrücklich erwähnt? Je konkreter, desto weniger Diskussion.
Teilkaskoversicherung: Schutz bei Diebstahl und Einbruch
Mit einer Teilkaskoversicherung sichern Sie sich gegen finanzielle Schäden ab, die durch Einbruchdiebstahl oder den Diebstahl fest verbauter Fahrzeugteile entstehen.
Zu den typischerweise versicherten, fest mit dem Fahrzeug verbundenen Bauteilen zählen Navigationssysteme, Airbags, Lenkräder sowie am Fahrzeug montierte Dachboxen. Auch Folgeschäden, die im Zusammenhang mit einem Diebstahl stehen – etwa eingeschlagene Autoscheiben – sind in der Regel mitversichert.
Versicherungsschutz für Elektrofahrzeuge und Ladekabel
Bei Elektroautos stellt sich häufig die Frage, ob auch der Diebstahl des Ladekabels durch die Kfz-Teilkaskoversicherung abgedeckt ist. Hier kommt es auf den jeweiligen Tarif und Versicherungsanbieter an. Einige Versicherungen leisten nur dann, wenn das Ladekabel während des Ladevorgangs entwendet wird oder ein bestimmter Kabeltyp betroffen ist. Ein Blick in die Tarifbedingungen lohnt sich daher.
Nicht versichert: lose Gegenstände im Fahrzeug
Wertgegenstände, die sich lose im Auto befinden – beispielsweise Smartphones, Laptops oder Geldbörsen – sind nicht über die Teilkaskoversicherung abgesichert. Gute Tarife in der Hausratversicherung schließen jedoch derartige Schäden mit ein.
Feuerschaden
Die Teilkaskoversicherung deckt zudem Schäden am versicherten Fahrzeug, die durch Brand, Explosion, Kurzschluss oder auch bei einem Brand durch den Übergriff eines benachbarten Brandes entstehen.
Selbstbeteiligung: die passende Höhe für Ihren Alltag
Die Selbstbeteiligung steuert die Beitragshöhe. Häufig sinnvolle Kombination: 150 € in der Teilkasko, 300 € in der Vollkasko. Höhere Selbstbehalte sind möglich, führen jedoch selten zu spürbaren Preisnachlässen.
So melden Sie Teilkasko-Schäden richtig
Schnell, sachlich, vollständig – dann läuft die Regulierung rund.
- Fotos: Gesamtansicht, Details, Umfeld (Beschilderung/Wildwechsel), Spuren (Haare, Flüssigkeiten), Nahaufnahme defekter Teile.
- Zeit/Ort: Kurz notieren; bei Wildkontakt oder Einbruch-Diebstahl Polizei informieren.
- Versicherung informieren und insbesonderer bei Werkstattbindung alles weitere mit Versicherers abstimmen.
- Werkstatt: Kostenvoranschlag einholen;
- Unterlagen: Rechnung, Bestätigung über Kalibrierung (bei Glas), Teileliste, ggf. Bescheinigung (Jagd/Polizei).
Hinweis
Liegt keine Werkstattbindung vor, lassen Sie von Ihrer Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen - kein Gutachten! Wer ein Gutachten erstellen lässt, zahlt dieses auch selbst.
Der Versicherer entscheidet anhand des Kostenvoranschlages selbst, ob ein Gutachten eines KFZ Sachverständigen notwendig ist.
Fazit
Die Teilkasko ist der leise Problemlöser für die häufigsten Alltagsrisiken: Splitter im Glas, Begegnungen mit Wild, Zähne im Motorraum. Wer beim Glasschaden Teilkasko die Kalibrierung, beim Wildschaden Teilkasko den Wortlaut und beim Marderbiss Schaden die Folgeklausel im Griff hat, verhindert die teuren Überraschungen. Ein ehrlicher Blick auf Strecke, Abstellort und Fahrprofil führt zum Tarif, der wirklich passt – nicht nur heute, sondern über die nächsten Jahre.