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Anstellungsvertrags- Rechtsschutz für GmbH Geschäftsführer

Rechtsschutz in der Praxis: Kündigung eines Geschäftsführers

Angeblich falsche Spesenabrechnungen werden gern als Kündigungsgrund für fristlose Kündigungen genutzt. So im Fall des GmbH-Geschäftsführers Thomas H.: H. hat nur dann Anspruch auf Erstattung seiner Spesen, wenn diese bei dienstlichen Verrichtungen entstehen. Herrn H. wird gekündigt, weil die Gesellschaft ihm vorwirft, auch private Kosten mit der Firma abgerechnet zu haben.

Der Prozess

Thomas H. klagt auf Feststellung der Unwirksamkeit seiner Kündigung und setzt sich in erster Instanz durch. Doch das Oberlandesgericht gibt der von der GmbH eingelegten Berufung statt und weist die Klage ab. H. legt Revision ein. Diese hat teilweise Erfolg und führt zur Zurückverweisung. Schließlich einigen sich die Parteien in einer erneuten Verhandlung vor dem OLG auf einen Vergleich.
Bei einem Streitwert von 230.000 € belaufen sich die Anwaltskosten von Thomas H. am Ende auf rund 30.000 €.

Diese Kosten können mit einem Anstellungsvertrags-Rechtsschutz abgeckt werden.

Der Anstellungsvertrag eines Managers oder Geschäftsführers ist kein Arbeitsvertrag. Dieser kann den Kündigungsschutz eines Arbeitnehmers für sich also nicht in Anspruch nehmen. In der Regel wird vor einem ordentlichen Gericht gestritten.

Dabei muss der Geschäftsführer oder Manager bei ganz oder teilweise verlorenem Prozess neben seinen Anwalts- und den Gerichtskosten auch die Kosten der Gegenseite tragen.
Wegen der hohen Streitwerte (je nach Restlaufzeit des Anstellungsvertrages bis zum Dreifachen eines Jahresgehaltes) kann ein solcher Prozess sehr teuer werden.

Die Lösung: Anstellungsvertragsrechtsschutz

Kostenschutz erfährt der Manager oder Geschäftsführer über den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Dieser ist als Einzelrisiko, aber auch in Verbindung mit einem Privatrechtsschutz (§25 ARB oder §26 ARB) versicherbar.

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz, Vermögensschaden- Rechtsschutz und Universal-Straf-Rechtsschutz: Diese drei Rechtsschutz-Produkte bieten zusammen die optimale Absicherung von Entscheidungsträgern.

Der Roland Rechtsschutz – führender Rechtsschutzversicherer in diesem Bereich – bietet mit dem ROLAND Top-Manager-Rechtsschutz ein spezielles Rechtsschutz-Paket.

Ein wichtiger Schutz zur Minimierung der persönlichen Rechtsrisiken des Unternehmensleiters.

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