Versicherungsmakler in der Umgebung von Dresden

News

Nachrichten über Versicherungen

Die Auxilia steht ihrem Kunden bei

Ein Versicherungskunde des Assekuradeurs erfüllt sich seinen langjährigen Taum und erwirbt bei einem anerkannten Autohaus für viel Geld einen gebrauchten Roadster und ist begeistert.

Bereits beim Kauf fällt ihm der markige Sound des Motors auf. Auf seine Nachfrage erklärt man ihm, dass dies für einen Motor mit so viel Leistung normal sei.

Im Zuge der Zeit verändert sich der Klang des Motors. Der Kfz-Werkstattmeister des Autohändlers untersucht das KFZ und beruhigt den Kunden. Es handelt sich eben um einen Sportwagen.

Bei einer nächsten Durchsicht stellt sich heraus, dass die Auspuffanlage wegen Abnutzung repariert werden muss. Die Garantiefrist ist jedoch indessen abgelaufen. Der Werkstatt-Angestellte meint, dass der Versicherungsnehmer wohl kaum nachweisen könne, dass der Auspuff bereits beim Kauf schadhaft gewesen war.

Der Mandant ist unzufrieden und ruft bei seinem Rechtsschutzanbieter , der KS/Auxilia, an.
Diese erteilte sofort die Deckungszusage unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes von 250,- €. Der Sachbearbeiter weist im Rahmen der Schadenmeldung den Versicherungskunden auf die möglichen Nutzung einer telefonischen Mediation hin. In diesem Falle würde die vertragliche Selbstbeteiligung nicht in Abzug gebracht werden.
An einer schnellen Lösung interessiert, willigt er ein. Ihm bleibt ja auch bei Fehlschlagen der Mediator der Weg zum Gericht offen. Er wird sofort mit einem unabhängigen Streitschlichter verbunden, dem er seine Problematik erörtert. So ist der Versicherungsnehmer vor allem über die Art und Weise der Behandlung durch den Händler enttäuscht. Er fühlt sich nicht ernstgenommen, obwohl er doch ein sehr guter Kunde der Werkstatt sei.

Der Streitschlichter erläutert im weiteren Verlauf dem Geschäftsführer des Autohauses die Situation. Der Geschäftsführer bietet dem Streitschlichter an, persönlich für ein klärendes Gespräch mit dem Kunden zur Verfügung zu stehen. In der Sache selbst sei er bereit, dem Mandanten entgegen zu kommen, denn es geht ihm um den guten Ruf seines Hauses.

Anschließend ruft der Streitschlichter beim Versicherungsnehmer der KS/Auxilia an und teilt ihm den Vorschlag mit, womit dieser sich einverstanden erklärt. In dem persönlichen Gespräch einigen sich die Parteien schließlich darauf, dass sich das Autohaus zur Hälfte an den Instandsetzungskosten beteiligt.

Diese Streitigkeit wurde mit Hilfe der Mediation innerhalb wochenfrist gelöst. Der Versicherungskunde ist glücklich, weil er nicht vor Gericht gehen muss und er keinen Selbstbehalt investieren musste.

Die Mediation ist in allen gegenwärtigen Tarifen der AUXILIA Rechtsschutzversicherung ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung versichert. Dies gilt für alle versicherten Rechtsgebiete, bei arbeitsrechtlichen Aufhebungsvereinbarungen, im kollektiven Arbeitsrecht und auch bei Trennung und Scheidung. In der JUR-Linie gilt die Mediation darüber hinaus im privaten Bereich mit Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung auch bei nicht versicherten Rechtsschutzbereiche.

Quelle: Auszug Newsletter 04-2012

Zurück