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Senkung des Sparerfreibetrages zum 01.01.2007

Wieder greift der deutsche Staat dem Bürger tiefer in die Tasche.

Zum 01. Januar 2007 wird der Sparerfreibetrag abgesenkt.

Künftig steht einer ledigen Person ein Freibetrag von 750 Euro, Verheirateten 1500 Euro zur Verfügung.

Der Werbungskostenpauschbetrag bleibt hierbei unverändert bei 51 Euro für ledige und 102 Euro für verheiratete Sparer.

Zu beachten ist, dass bestehende Freistellungsaufträge durch die Banken und Kreditinstitute automatisch auf 56,37 % reduziert werden.
Sind die bestehenden Freistellungsaufträge auf verschiedene Finanzinstitute verteilt, sollte geprüft werden, ob eine rechtzeitige Anpassung durchgeführt werden muss.

Im Rahmen der künftigen Finanzplanung kann in diesem Zusammenhang auch der Kapitalübertrag auf Kinder eine Möglichkeit darstellen.

Jedem Kind steht ebenfalls ein entsprechender Sparerfreibetrag von 750 Euro ab 2007 zu.
Zusätzlich gilt ein Grundfreibetrag in Höhe von 7664 Euro.
Eine beim zuständigen Finanzamt beantragte Nichtveranlagungsbescheingigung hält sämtliche Erträge Zinsabschlagsfrei.
Zu beachten ist jedoch, dass das Kind auch real Inhaber des Kapitals geworden ist, anderenfalls wird diese Regelung vom Finanzamt oftmals nicht anerkannt.
Realisiert werden kann dies z.B., indem auf den Namen des Kindes ein Sparbuch oder Depot angelegt wird.

Weiterhin sollte die Höhe des Werbungskostenabzuges geprüft werden. Beispielsweise Fachliteratur, Kosten für Seminare, Fahrtkosten zu Banken, Depot- und Kontoführungsgebühren sind als Werbungskosten ansetzbar.

Weitergehende Ausführungen zu diesen Werbungskosten finden sich in diverser Steuerfachliteratur oder bei den Steuerberatern und – Vereinen.

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