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Wegfall Krankengeld für freiwillig gesetzlich Versicherte

Eine weitere Folge des GKV Wettbewerbsstärkungs-Gesetzes (GKV-WSG) ist der Wegfall des bisherigen Anspruches auf Krankengeld zum 31.12.2008.

Gemäß §44 SGB5 verlieren Selbständige ab 1. Januar 2009 ersatzlos ihren bisherigen Anspruch auf Krankengeld bei ihrer GKV. Als Folge zahlen sie dann den ermäßigten Beitragssatz, dessen Höhe derzeit jedoch noch nicht feststeht.

Künftig müssen Selbständige ihr Krankengeld in der GKV über einen Wahltarif zusätzlich versichern. Diese Entscheidung geht mit einer unwiderruflichen 3-jahrigen Bindung in einer GKV einher. Zudem besteht keine langfristige Leistungsgarantie. Diese Wahltarife sind seitens der GKV kündbar.

 

Fazit:
Alle freiwillig Versicherten in einer gesetzlichen Krankenkasse sollten unbedingt prüfen, ihr Krankengeld über eine private Krankenversicherung abzusichern

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