Jahressteuerbescheinigungen für Kapitalerträge

Seit Einführung der Abgeltungssteuer ist die Einkommenssteuer auf Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten. Im Allgemeinen kann der Steuerzahler auf die Einreichung der Anlage Einkünfte aus Kapitalvermögen verzichten.

Dennoch ist es sinnvoll, auch weiterhin der Einkommensteuererklärung die Anlage KAP bezufügen.

Einige wichtige Gründe hierfür können sein:

1. Der Sparer Pauschbetrag – 800 Euro für Ledige und 1600 Euro für Verheiratete – wurde bei der entsprechenden Bank nicht in voller Höhe der Kapitalerträge gestellt.

2. Der persönliche Steuersatz liegt unter 25%, damit besteht die Möglichkeit der Güsntigerprüfung beim zuständigen Finanzamt.

3. Die Nutzung von Verlustverrechnungen aus privaten Veräußerungsgeschäften soll geprüft und ggf. in Anspruch genommen werden.

Es besteht somit die Möglichkeit der Steuerrückerstattung vom Finanzamt.

Nähere Auskünfte zum gesamten Thema der Kapitaleinkünfte sollte sich jeder betroffene Steuerpflichtige bei seinem Steuerberater einholen.

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