Senkung der Versicherungssteuer für Feuer-Risiken

Der Bundesgesetzgeber hatte im Frühjahr 2009 beschlossen, Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer künftig in die Zuständigkeit des Bundes zu übergeben, so dass sie künftig nicht mehr von den Finanzämtern der Länder, sondern vom Bundeszentralamt für Steuern verwaltet werden.

Zum 1. Juli 2010 treten auf dieser Basis verschiedene Neuregelungen in Kraft (Quelle: www.bundesfinanzministerium.de):

Der Versicherungssteuersatz in der Hausratversicherung sinkt von bisher 18 Prozent auf künftig faktisch 16,15 Prozent, während der Feuerschutzsteuersatz im Gegenzug von bisher faktisch 1,6 Prozent auf künftig 2,85 Prozent erhöht wird.

In diesem Zusammenhang werden beispielsweise die Preise für Hausratversicherungen und Gebäudeversicherungen bei den meisten Versicherern für Kunden günstiger.

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