Öffentlicher Dienst: Haftung bei Vermögensschäden
Auch öffentlich bedienstete Entscheidungsträger leben nicht in Immunität. Versehen und Fehler können ein vermögen kosten. Hier hilft die Vermögensschaden-Haftpflichversicherung.
Häufig schätzen in Entscheidungspositionen tätige Beamte das Risiko, nach einer Fehlentscheidung zur Kasse gebeten zu werden als höchst gering ein. Diese sachfremde Blauäugigkeit kann in Einzelfällen die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen gefährden.
Hoheitliche Tätigkeit birgt erhebliche Risiken. Interessante berufliche Tätigkeit und lebenslange wirtschaftliche Sicherheit sind die eine Seite. Das Amt als Richter, Staatsanwalt, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher, Amtsleiter, Schulleiter oder Polizist kann aber auch mit sich bringen, dass in Ausübung der Tätigkeit ein Vermögensschaden verursacht wird und dass der Dienstherr Regress beim Schadenverursacher nimmt.
Beispiel:
Ein Richter ernennt einen ungeeigneten Vormund. Dem Betreuten entstehen immense finanzielle Einbußen. Oder ein Rechtspfleger prüft die Schlussrechnung in einer Insolvenzsache mangelhaft. Die Gläubigeransprüche werden dadurch nicht befriedigt.
Leistungsumfang
Neben der Prüfung des Anspruches, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, wird, wenn der Anspruch begründet ist, eine Wiedergutmachung des Schadens in Geld geleistet. Entschädigt werden Ansprüche, die auf Grund von Fehlern nicht mehr geltend gemacht werden können. Ferner besteht Spätschadenschutz, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt wird.