Günstiger Berufsunfähigkeitsschutz auch für Berufseinsteiger

Aktueller TIPP: BU für junge Leute

Erfahrungsgemäß werden die Menschen mit zunehmendem Alter nicht gesünder. Voraussetzung für die Erlangung von Versicherungsschutz hinsichtlich Berufsunfähigkeit (BU) ist allerdings ein guter Gesundheitszustand.

Demzufolge macht es Sinn, diesen Versicherungsschutz so früh wie nur möglich zu beantragen. Hierfür spricht neben den i.d.R. besseren Gesundheitsverhältnissen die Tatsache, dass der aufzubringende Beitrag für diesen Versicherungsschutz mit zunehmendem Eintrittsalter spürbar ansteigt.

So bieten Versicherer, wie die Volksfürsorge, Berufsunfähigkeitsschutz bereits ab einem Eintrittsalter von 15 Jahren.
In der Regel gehen junge Menschen in diesem Alter noch zur Schule.

Welche Punkte zeichnen diese Verträge aus ?

  • Eintrittsalter ab 15. Lebensjahr
  • Keine EU-Klausel
  • Keine Nachmeldepflichten bei Abschluss der Ausbildung bzw. Berufswechel
  • Äußerst günstige Einstufung auf Dauer – keine Berufsgruppenanpassung nach Ausbildungsende
  • BU-Rente bis 1.500 € monatlich versicherbar
  • Versicherungsdauer bis zum 67. Lebensjahr möglich
  • Studenten aller Studienrichtungen (z.B. Sport, Kunst usw.) sind versicherbar
  • 13 Nachversicherungsanlässe ohne erneute Gesundheitsprüfung (s. Seite 2 § 18)
  • Erhöhung der BU-Rente je Anlass um bis zu 500 € monatlich (s. Seite 2 § 18 (2))
  • Einsteigervariante wählbar (s. Seite 3 §19)
  • Wahlweise Ansammlung der Überschüsse auch in Fonds möglich

Unter welchen Voraussetzungen kann der Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung nachträglich erhöht werden?

  • bei laufender Beitragszahlung,
  • bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag
  • und bei Versicherungen, bei denen die Beitragszahlungsdauer kürzer ist als die Versicherungsdauer das Recht, die Beiträge und damit den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen (Nachversicherungsgarantie), wenn die versicherte Person
  • volljährig wird, oder
  • heiratet, oder
  • durch ein rechtskräftiges Urteil geschieden wird, oder
  • ein Kind bekommt oder adoptiert, oder
  • eine selbstgenutzte Eigentumswohnung oder ein selbstgenutztes Wohnhaus erwirbt, oder
  • eine selbstständige berufliche Tätigkeit aufnimmt
  • eine Meisterprüfung erfolgreich ablegt, oder
  • einmal innerhalb der ersten 5 Versicherungsjahre eine Berufsausbildung erfolgreich abschließt,
    oder
  • eine Mitteilung über eine Gehaltssteigerung von mindestens 10% ihres letzten Jahresgehalts erhält, oder
  • einen etwaigen Anspruch auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung ganz oder teilweise verliert,
    oder
  • sich als Handwerker von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lässt,
    oder
  • mit ihrem Gehalt erstmals die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet
    oder
  • wenn der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner der versicherten Person stirbt.

 Dies müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach dem Eintritt des Ereignisses schriftlich bei uns beantragen.

Welche Möglichkeiten gibt es bei einer geringen finanziellen Belastbarkeit des Versicherungsnehmers ?

Sofern seitens des Versicherungsnehmers festgestellt wird, dass der berechnete Beitrag für den Versicherungsschutz momentan nicht zu tragen ist, besteht die Möglichkeit, auf die so genannte Einsteigevariante auszuweichen.

Hierbei wird vorerst eine verkürzte Versicherungsdauer vereinbart, bei der aber die Leistungsdauer gleich auf das beabsichtigte Endalter (bestenfalls 67!) festgelegt wird.

Günstigenfalls kann bereits mit einem Monatsbeitrag von ca. 10 € eine monatliche BU-Rente von bis zu 1.000 € versichert werden.

Kann der Versicherungsschutz nachträglich verändert werden ?
Während dieser ersten verkürzten Versicherungsdauer hat der Kunde jederzeit bis 1 Jahr vor Ablauf das Recht, den Vertrag auf das Endalter der Leistungsdauer ohne erneute Gesundheitsfragen zu verlängern. Der dann zu zahlende Beitrag richtet sich nach dem dann aktuellen Alter zum Zeitpunkt der Änderung.

Allerdings gilt zu beachten, dass das Recht auf Verlängerung entfällt, wenn der Versicherungsfall bereits einmal eingetreten ist. Die Verlängerung ist ebenfalls nicht mehr möglich, wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wurde oder die Beitragszahlungsdauer kürzer ist als die Versicherungsdauer.

Alternativ besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Versicherungsbeitrag bezahlbar zu gestalten und den aktuell guten Gesundheitszustand der versicherten Person für den Versicherungsschutz „einzufrieren“, indem die Versicherungsdauer von vornherein gleich der Leistungsdauer gesetzt wird und die versicherte BU-Rentenhöhe entsprechend niedriger anzusetzen, um dann bei den nächsten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung um jeweils max. 500 € monatlich erhöht wird.

Quelle: Volksfürsorge BU Info 2008 (Auszug)

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