Rentenversicherungen der Neuen Generation – Altersvorsorge mit neuen Möglichkeiten

Die Wichtigkeit der eigenen Altersvorsorge ist den meisten Menschen zwischenzeitlich bekannt. Bisherige Rentenversicherungstarife zeigten, auch auf Grund der gesetzlichen Rahmenbedingungen, eine gewisse Unflexibilität.

Derzeit entwickeln Versicherer kundenfreundlichere Tarife. Dabei wird insbesondere auf den Faktor Flexibilität der Versicherung Wert gelegt.

Auffallender Trend ist, dass moderne Tarife oftmals nur noch als Fondspolicen geboten werden. Nicht nur das Fehlen von Garantiewerten zeichnen i.d.R. Policen aus, auch die Möglichkeit auf höhere Renditechancen mit gleichzeit höherem Anlage-Risiko.

Folgende Tarifmerkmale zeichnen Rentenversicherungen der neuen Generation aus:

1. Freie Wahl zwischen Rentenzahlung und Kapitalauszahlung
Der Versicherte kann bei den Tarifen zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung und iner Kapitalauszahlung wählen. Auch eine Mischform aus beiden ist möglich.
Einzelne Versicherer bieten ihren Kunden die Möglichkeit, nach Abauf der Versicherung sich die Fondsanteile direkt auf ein Depot auszahlen zu lassen. Dies ist insbesondere sinnvoll, um einen momentane Börsen-Baisse und damit verbundene niedrige Fondskurse “auszusitzen”.

2. Flexible Gestaltung der Beitragszahlungen
Das Leben besteht aus ständigen Veränderungen. Neuorientierungen im Berufsleben, aber auch Arbeitslosigkeit erfordern das Anpassen der Beiträge zur Rentenversicherung an die aktuelle finanzielle Lebenssituation. Zudem sollte es möglich sein, die Beitragszahlungen für einen bestimmten Zeiraum einzustellen.

3. Liquidität
Eine für fondsgebundene Rentenversicherungen bereits bekannter Vertragsbestandteil, ist die Möglichkeit von Teilauszahlungen.
Zu beachten ist jedoch, dass Teilauszahlungen im Jahr der Auszahlung steuerpflichtig sind.
Diese Option bieten einzelne Versicherer zu bestimmten Anlässen, wie Heirat, Geburt eines Kindes, etc.

4. Einschluss von Zusatzversicherungen
Auch bei den Rentenversicherungen der neuen Generation ist es möglich, bestimmte Zusatzversicherungen einzuschließen.
Hierunter zählen bspw.:

  • BU- Zusatzversicherungen
  • EU- Zusatzversicherungen
  • Dread Disease Versicherungen
  • Todesfallversicherungen
  • Hinterbliebenenversicherung

Wichtig: Zusatzversicherungen kosten Geld. Wer sich für den Einschluss derartiger Zusatzversicherungen in seine Rentenversicherung entschließt, sollte wissen, dass weniger Geld für den Aufbau der Altersvorsorge (Kapitalstock) zur Verfügung steht.

5. Flexibler Versicherungsschutz
Wer in jungen Jahren eine Rentenversicherung abschließt, kann nicht alle künftigen Situationen in seinem Leben vorher sehen. Viele Versicherer bieten zu gegebenen Anlässen (Heirat, Ende der Studien-, oder Schulausbildung, Geburt eines Kindes, etc.) die Möglichkeit, den Versicherungsschutz ggf. auch ohne Gesundheitsprüfung innerhalb bestimmter Grenzen zu modifizieren.

6. Aufstockungen, Zuzahlungen
Eine betriebliche Abfindung, ein Erbfall oder gar ein kleiner Lottogewinn, wer zusätzlich zur Verfügung stehende Geldbeträge in seine bestehende Altersvorsorge einzahlen möchte, hat auch hier Möglichkeiten. Derzeit bieten jedoch die meisten Versicherer nur innerhalb bestimmter zeitlicher Beschränkungen diese Zuzahl-Option zur Verfügung.

7. Kapitalanlagegarantien
Im Gegensatz zu den klassischen Rentenpolicen, bieten fondsgebundene Rentenversicherungen keine Garantieverzinsung.
Da das Sicherheitsbedürfnis der Deutschen recht hoch ist, bieten viele Versicherer die Möglichkeit von Beitrags- oder Höchststandsgarantien.
So läßt sich das Anlagerisiko reduzieren. (z.B. Garantiefonds DWS Flex-Pension)
Aber auch hier gilt: Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif und geht immer zu Lasten der Gesamtrendite.

8. garantierte Rentenfaktoren
Ein kundenfreundlicher Rentetarif garantiert der versicherten Person schon bei Vertragsabschluss einen konstanten Rentenfaktor. Ist kein Rentenfaktor garantiert, weiß der Kunde nicht, auf welcher Grundlage zu Rentenbeginn die Rente berechnet wird.

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