Steuerabgaben sparen mit Lebensversicherung

Das man sich als Rentner nicht bloß auf seine gesetzliche Alterssicherung zählen kann, ist weit verbreitet. Eine private Altersabsicherung ist ratsam. Doch wer für das Alter Maßnahmen treffen und gleichlaufend auch Steuern sparen möchte, ist mit der Basis-Altersrente (auch Rürup-Rente genannt) trefflich beraten, denn dabei gibt es für die geleisteten Transfers begleitend Steuererstattungen. Angewiesen vom Verdienst übernimmt der Staat annähernd ein Drittel der privaten Altersabsicherung.

Der Vollzug einer Rürrup Rente ist, im Kontrast zu anderen geförderten Erzeugnisen, nicht gebunden von der jeweiligen Anstellung, dadurch ist die Rürrup Rente für jedweden von Interesse. Viele Versicherer beschränken sich nur auf Selbständige und Freiberufler. Dabei ist jene ebenfalls lohnend für gut verdienende Arbeitnehmer, Beamte und Hausfrauen. Letztere haben wohl kein eigenes Entgelt gleichwohl mit der gemeinsamen Veranlagung zusammen mit dem Partner können auch sie mit maßvoll gehaltenen Beiträgen eine Altersvorsorge anlegen.
Doch auch für Rentner mag eine Basisrente vornehmlich im Zusammenhang mit einer Abfindung sich lohnen. Bei kluger Beratung von Steuerberater oder Makler können dabei bis zu 70 % Ersparnisbeträge auftreten.

Für Freischaffender haben sich durch das Alterseinkünftegesetz beträchtliche Korrekturen ergeben, so dass Versicherungen bzw. Vermittler diese Fachgruppe bewusst ansprechen müssen. Da hier künftig die Alterssicherungn aus Versorgungswerken voll steuerpflichtig werden, kann diese Lücke mit einer Basisrente geschlossen werden. Durch die derzeitige Kapitalmarktsituation und der Zinsentwicklung mussten außerdem manche Versorgungswerke das Höchstalter für den Rentenbezug nach oben setzen.

Der Abgabenvorteil ist hingegen nur ein Kriterium bei der Altersabsicherung. Hauptsächlich muss das Rentenprodukt für den Versicherungsnehmer transparent und erklärlich sein. Er muss demgegenüber akzeptieren, dass die Basisrente weder übertragbar, beleihbar, veräußerbar noch vererbt werden kann. Die Alterssicherungszahlung beginnt mit dem 60. Altersjahr und die staatliche Unterstützung sollte alleinig der Altersabsicherung zu Gute kommen.

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