Mit Einführung des Gesundheitsfonds gilt ab 01.01.2009 für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz. Diesen wird die Bundesregierung Anfang November bekannt geben. Über die Höhe wird noch gemutmasst. Im Gespräch sind mind. 15%. In der Breite wird dies zu deutlichen Anpassungen nach oben führen. Insbesondere die derzeit günstigen Betriebs- und Innungskrankenkassen werden mit beachtlichen Beitragssteigerungen aufwarten.
Einheitspreis bedeutet jedoch nicht Einheitskasse. Die gesetzliche Krankenkassen werden in Folge versuchen, sich mit Serviceleistungen und Wahlleistungen voneinander abzugrenzen.
Die Unterschiede liegen in den Sonderleistungen, die die Kassen über das gesetzliche Maß hinaus anbieten.( z.B. Zuschüsse zu gesundheitsfördernden Kursen wie Yoga, Meditation, u.ä.)
Oder der Wahl der einzelnen Tarife, z.B. Tarife mit Selbstbeteiligung, Beitragsrückgewähr, Hausarzttarife.
Die mediz. Kernleistungen sind nach wie vor durch das 5. SGB vorgeschrieben und wurden im Rahmen der letzten Gesundheitsreform erheblich reduziert.