Der Pflegekosten-Tarif HUMANIS der Mannheimer

Das Pflegefallrisiko ist keineswegs gering. Rund zwei Millionen Bundesbürger benötigen heute permanente Hilfeleistungen — fast jeder sechste von ihnen gilt sogar als schwerst pflegebedürftig. Mit der steigenden Lebenserwartung wächst die Zahl derer die auf Pflege angewiesen sind.

Kinder haften für ihre Eltern

Gute Pflege — z. B. in häuslicher Umgebung oder im Pflegeheim — ist ausgesprochen teuer. Ein Platz in einem guten Pflegeheim kostet monatlich leicht über 3.000 Euro. Die Leistungen der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung sind nur eine Grundabsicherung. Rente und Vermögen des Pflegebedürftigen müssen die verbleibenden Kosten tragen. Reicht das nicht aus, springt zunächst die Sozialhilfe ein und holt sich das Geld von den Kindern zurück. Für die meisten Senioren ist diese Vorstellung ein Albtraum.

Was die Pflege-Pflichtversicherung leistet

Ob und wie viel die Pflege-Pflichtversicherung zahlt, hängt zunächst davon ab, in welche Pflegestufe jemand eingestuft wird. Je größer der dauernde zeitliche Hilfebedarf bei alltäglichen Verrichtungen ist, umso höher die Pflegestufe. Außerdem kommt es darauf an, ob zu Hause durch nahe Angehörige, den ambulanten Pflegedienst oder in einem Pflegeheim die Pflege erfolgt.

Die Zuschüsse zu den Pflegekosten sind auf feste Beträge begrenzt. Versicherte, die von ihrer Pflege-Pflichtversicherung einen Zuschuss zu den Pflegekosten haben wollen, müssen zunächst vom Medizinischen Dienst den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellen lassen. Je nach dem Hilfebedarf bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität (Grundpflege) und dem zusätzlichen Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt die Einstufung in eine von drei Pflegestufen.

Wer zwar körperlich noch rüstig ist, aber durch nachlassende geistige Leistungsfähigkeit (Demenz) Unterstützung im täglichen Leben braucht, wird von der gesetzlichen Pflege- versicherung häufig noch nicht als pflegebedürftig anerkannt.

Die Leistungen von HUMANIS – der Pflegetarif der Mannheimer Versicherung

  • häusliche Pflege durch einen Pflegedienst
  • teilstationäre Pflege in einer Pflegestätte inklusive Fahrtkosten
  • stationäre Pflege in einem Pflegeheim einschließlich Unterkunft und Verpflegung
  • Leistung bereits ab Pflegestufe I
  • Beitragsbefreiung ab Pflegestufe III
  • keine Wartezeiten

Übernahme von 80 % des Rechnungsbetrages abzüglich der von der Pflege-Pflichtversicherung erbrachten Leistungen.

Pflege durch Familienangehörige

Übernehmen Familienangehörige oder sonstige Personen die Pflege zu Hause, wird ein Zusatzpflegegeld — je nach Pflegestufe bis zu 665 Euro monatlich.

Leistung auch bei Demenz

HUMANIS sorgt bereits für Entlastung, bevor die gesetzliche Pflegeversicherung etwas zahlt: Bei Demenz mittleren Grades wird ein vorgezogenes Betreuungsgeld in Höhe von 205 Euro monatlich gezahlt.

Hilfsmittel

Für pflegespezifische technische Hilfsmittel — wie z. B. Krankenfahrstühle — übernimmt HUMANIS bis zu 5.200 Euro
innerhalb von zwei Kalenderjahren. Erstattet werden bis zu 80% vom Rechnungsbetrag abzüglich der von der Pflege-
Pflichtversicherung erbrachten Leistungen.

Auslandspflegegeld

Bei Pflege im Ausland zahlt der Tarif HUMANIS der Mannheimer Versicherung je nach Pflegestufe ein
Pflegegeld — bis zu 665 Euro monatlich.

Dynamische Höchstleistung

Der Tarif HUMANIS der Mannheimer Versicherung zahlt insgesamt bis zu 50.000 Euro jährlich.
Durch regelmäßige Anpassung an den offiziellen Verbraucherpreisindex für Deutschland ist sichergestellt, dass sich diese Höchstleistung dynamisch weiterentwickelt.

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