Krankentagegeld für versicherungspflichtige Arbeitnehmer

Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis zur Jahresarbeitsverdienstgrenze (JAG) unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.

Im Krankheitsfalle erhalten Sie in den ersten 6 Wochen einer Krankheit weiterhin vom Arbeitgeber volles Gehalt.
Ab der 7. Woche wird das sogenannt Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt.

Dieses Krankengeld ist jedoch um etwa 25% geringer als das gewohnte vorherige Nettoeinkommen. Es beträgt 70% vom Brutto (bis zur JAG), max. 90% vom Netto, reduziert um Sozialversicherungsbeiträge.

Arbeitnehmer mit Einkünften oberhalb der JAG haben bei einem längeren Krankheitsfall noch deutlich höhere Einkommenseinbußen. Eine sinnvolle Ergänzung stellt in diesem Falle ein Ergänzungstarif >> dar, welcher von vielen privaten Krankenversicherern geboten wird. Für Arbeitnehmer kann ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag versichert werden.

Dabei bietet bspw. die Concordia ihren Kunden in der Tarifstufe 43 (Krankentagegeld ab dem 43.Tag) eine automatische Anpassung des Krankentagegeldes alle 3 Jahre ohne Wartezeiten und Gesundheitsprüfung. Desweiteren kann das versicherte Krankentagegeld innerhalb 2 Monate nach einer Gehaltserhöhung ebenfalls ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung auf einen höheren Betrag aufgestockt werden. Hierbei ist jedoch der Gehaltsnachweis dem Versicherer vorzulegen.

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