In vielen Rechtsschutzverträgen gilt noch die “alte” Formulierung, dass der Versicherer bei Streitigkeiten aus Termin- und Spekulationsgeschäften leistungsfrei bleibt.
Ein Arbeiter will im Dosenschacht einen Stau beseitigen — dabei wird ihm der rechte Arm abgetrennt. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer und einen Vorarbeiter der Brauerei ein.
Angeblich falsche Spesenabrechnungen werden gern als Kündigungsgrund für fristlose Kündigungen genutzt. So im Fall des GmbH-Geschäftsführers Thomas H.: H. hat nur dann Anspruch auf Erstattung seiner Spesen, wenn diese bei dienstlichen Verrichtungen entstehen. Herrn H. wird gekündigt, weil die Gesellschaft ihm vorwirft, auch private Kosten mit der Firma abgerechnet zu haben.
Unternehmen, Selbstständigen, Hotels und Pensionen, Vermietern, Handwerkern, Arzten, Einzelhändlern — kurzum größeren und kleineren Betrieben aller Art — droht eine Klagewelle wegen tatsächlicher oder behaupteter Benachteiligung von Mitarbeitern und Kunden.