Firmenvertrags Rechtsschutz Versicherung - unverzichtbarer Schutz für Unternehmen

In einer Welt, in der Unternehmen täglich eine Vielzahl von Verträgen abschließen, sind rechtliche Auseinandersetzungen leider unvermeidlich. Insbesondere Streitigkeiten aus Liefer- und Leistungsverträgen können für kleinere Unternehmen erhebliche finanzielle und zeitliche Belastungen darstellen. Eine Firmenvertrags Rechtsschutz Versicherung bietet hier einen wichtigen Schutzmechanismus.

Da die Nachfrage bei uns, nach einer derartigen Absicherung, in der letzten Zeit stark angestiegen ist, gehen wir in diesem Artikel noch einmal auf diese Zusatzversicherung der Firmenrechtsschutz, insbesondere im Hinblick auf den Versicherungsschutz bei Streitigkeiten aus Liefer- und Leistungsverträgen, ein.

Wie ist die Selbstbeteiligung geregelt?

Die Selbstbeteiligung stellt den vertraglich vereinbarten Betrag dar, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst trägt. Sie wird üblicherweise als fester Betrag in der Firmenvertragsrechtsschutz deklariert. Je nach Versicherer und Tarif kann die Selbstbeteiligung 1000 Euro und mehr betragen.
Jedoch sind auch geringere Selbstbehalte möglich. Beispielhaft nachfolgend aufgeführte Versicherer, da dies insbesondere für Unternehmen mit kleineren Umsätzen interessant sein kann. Kann doch hier dank einer geringeren Selbstbeteiligung die finanzielle Beteiligung am Rechtsstreit reduziert werden.

Auxilia
Die Selbstbeteiligung in der Firmenvertrags-Rechtsschutz der Auxilia ist identisch mit der Selbstbeteiligung im Hauptvertrag.

ÖRAG
Die ÖRAG begrenzt die Selbstbeteiligung auf 350 Euro, sofern ein von ÖRAG empfohlener Anwalt beauftragt wird. Anderenfalls beträgt diese 500 Euro.

NRV Neue Rechtsschutz Versicherung
Die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers ist auf 10% der Gesamtkosten des Gerichtsprozesses begrenzt. Jedoch gilt hierbei ein Mindest-Selbstbehalt von 500 Euro.

Kostenschutz ab gerichtlicher Klageeinreichung

Ein zentraler Aspekt der Firmenvertragsrechtsschutzversicherung ist der Kostenschutz ab dem Moment der Klageeinreichung. Dieser Schutz umfasst in der Regel Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige und Zeugen sowie weitere notwendige Auslagen, die direkt mit der gerichtlichen Verhandlung des Falls zusammenhängen. Der Versicherungsschutz greift also dann, wenn ein Rechtsstreit aus einem Liefer- oder Leistungsvertrag gerichtlich ausgetragen wird und schließt oft auch die Kosten einer eventuellen Berufung oder Revision ein.

Was zur Wartezeit in der Firmenrechtsschutz mit Vertragsrechtsschutz zu wissen ist

Die Wartezeit in der Firmenvertragsrechtsschutzversicherung bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Abschluss der Versicherungspolice und dem Eintritt des Versicherungsschutzes. Die Wartezeit ist ein übliches Vertragsmerkmal einer Rechtsschutzversicherung, die verhindern soll, dass eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung für bereits absehbare oder laufende Rechtsstreitigkeiten in Anspruch genommen werden. Die Wartezeit in der Firmenvertrags Rechtsschutzversicherung variiert je nach Vertrag und Versicherer, liegt jedoch meist bei drei Monaten.

Mindest-Streitwert und Streitwertobergrenze

Gleichwohl gibt es Tarife in der Firmenvertragsrechtsschutz, in denen nach unten ein Mindest-Streitwert und nach oben eine Streitwertobergrenze zu beachten ist.
Der Mindest-Streitwert ist der Wert, ab dem ein Streitfall von der Versicherung übernommen wird. Liegt der Streitwert unterhalb dieser Grenze, trägt der Versicherungsnehmern die Kosten selbst, da die Versicherung nicht eintrittspflichtig ist.

Mindeststreitwerte werden insbesondere bei NRV definiert. Hier gelten je nach Umsatz des Unternehmens Mindest-Streitwerte von 750 Euro oder 1000 Euro.

Die Streitwertobergrenze definiert das maximale finanzielle Risiko in Bezug auf den Streitwert, das von der Versicherung abgedeckt wird.

Maximale Kostendeckung (Versicherungssumme)

Die Versicherungssumme definiert den maximalen Betrag, den die Versicherung im Schadensfall zahlt. Sie ist entscheidend für die Bewertung des Umfangs des Versicherungsschutzes.

Auxilia
Die Auxilia übernimmt im Tarif JURMEISTER Kosten eines Rechtsstreites im Rahmen der Firmenvertrags-Rechtsschutz bis 50 000 Euro. Der Betrag ist nicht sehr hoch, sollte jedoch gerade für kleinere Unternehmen durchaus ausreichend sein.  

ÖRAG & NRV
Beide Versicherer übernehmen die Gesamtkosten bis 100 000 Euro.

Concordia
Seit 2024 nun auch mit einem Firmenvertrags-Rechtsschutz am Markt, übernimmt die Concordia bis zu 300 000 Euro der enstandenen Kosten ab gerichtlichen Verfahren.

Schadenbeispiele für Notwendigkeit einer Firmenvertragsrechtsschutz

Liefervertragsstreitigkeit:
Ein Unternehmen bestellt eine große Menge an Produkten von einem Lieferanten. Die gelieferten Waren entsprechen jedoch nicht den vereinbarten Spezifikationen und sind mangelhaft. Der Lieferant weigert sich, die Ware zurückzunehmen oder zu ersetzen, und es kommt zu einem langwierigen Rechtsstreit über die Vertragsbedingungen und die Haftung für die mangelhafte Ware.

Leistungsvertragsstreitigkeit:
In einem Restaurant findet eine Hochzeitsfeier für 60 Gäste mit einem aufwändigen Menü statt. Im Anschluss weigert sich jedoch die Kundin, die Rechnung zu bezahlen, weil angeblich die Speisequalität nicht akzeptabel und der Service schlecht war. Zur Durchsetzung der ordnungsgemäßen Begleichung der Rechnung wird letztendlich Klage vor Gericht eingereicht. Bei einem Streitwert von 7.000 Euro entsteht der Gastrofirma ein Kostenrisiko für Instanz 1 und 2 von bis zu 7.100 Euro.

Ein selbstständiger Dachdeckermeister erhält den Auftrag, umfangreiche Reparaturen am Dach eines Einfamilienhauses durchzuführen. Der Auftraggeber bezahlt lediglich einen Teil der Rechnung und behauptet unberechtigterweise diverse Mängel. Das Kostenrisiko für die 1. und 2. Instanz zur Einklagung der offenen Restsumme von 15.000 EUro beträgt 11.400 Euro

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