Geblitzt - Was nun ? Formfehler in der StVO

Die jüngste Novelle der StVO ist derzeit fast ein Dauerbrenner in den Medien. Nun wurde bekannt, dass der neue Bußgeldkatalog vom 27.04.2020 einen schwerwiegenden Formfehler beinhaltet.

Da es sich bei der StVO-Novelle vom Prinzip her um ein Bündel verschiedenen Verordnungen handelt, müssen diese auch voneinander losgelöst betrachtet werden. Somit ist also nicht die gesamte Novelle fehlerhaft und damit nichtig.

Welche Folgen können diese Formfehler haben?

Laut Information der Rechtsexperten der NRV-Rechtsschutzversicherung gehen die meisten Bundesländer davon aus, dass diverse Neuerungen im Bußgeldkatalog und die Neuerungen bei Fahrverboten nichtig sind.

Die Novelle oder Teile davon für nichtig zu erklären, ist Aufgabe entsprechender Gerichte im Rahmen ihrer sachlichen bzw. örtlichen Zuständigkeit. Es gelten somit vorerst die alten Bußgeldvorschriften nicht mehr, da die entsprechende Verordnung formell noch nicht für nichtig erklärt worden ist - die neuen Vorschriften sind aber auch nicht anwendbar.

Aktuell entschieden sich die Bundesländer, den neuen Bußgeldkatalog vorerst außer Vollzug zu setzen. Da jedoch Uneinigkeit bei den Bundesländern herrscht, behalten einige Bundesländer laufende Verfahren schwebend bei, andere Bundesländer verfahren nach dem alten Bußgldkatalog.

In dessen Ergebnis empfehlen die Rechtsexperten der NRV Rechtsschutzversicherung:

"Autofahrer, die ein Bußgeld oder sogar ein Fahrverbot bekommen haben, welches nach den neuen Vorschriften höher sanktioniert wird, sollten sich als Betroffene dagegen wehren, da die Verfahren damit auf jeden Fall zum Ruhen bzw. gänzlich zur Einstellung gebracht werden können. Dies gilt insbesondere für Fahrverbote die verhängt wurden, weil man innerorts mit mindestens 21 km/h bzw. außerorts mit mindestens 26 km/h zu schnell gefahren ist. Zuvor lagen die Grenzen bei Überschreitungen im Ort bei 31 km/h und außerhalb bei 41 km/h."
Quelle Newsletter NRV 17.07.2020

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