Fristen nach einem Unfall
Im Schadenfall nach einem Unfall muss gemäß den Unfallversicherungsbedingungen i.d.R. unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden.
Gleichfalls muss der Unfall sofort dem jeweiligen Versicherer gemeldet werden. Dabei sind Invaliditätsansprüche innerhalb 15 bis 18 Monate nach dem Unfallzeitpunkt dem Versicherer anzumelden. Dies gilt auch dann, wenn aus der Unfallversicherung bereits Leistungen, wie z.B Krankenhaustagegeld, bezogen wurden.
Ein Hinweis auf etwaige Fristen erfolgt von den meisten Versicherern gegenüber dem Kunden nicht.
Wer diese Meldefristen nach einem Unfall versäumt geht mit hoher Wahrscheinlichkeit leer aus.
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