Private Unfallversicherung mittels maxFamily Tarif

Eine private Unfall Vorsroge schließt die Lücke, in der kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht. Die ACE European Group Limited (ACE) hat in Zusammenarbeit mit Maxpool den privaten Tarif Unfall maxFamily entworfen. Seitdem gehört maxFamily zu den firmeninternen Maxpool-Versicherungs-Produkten. Maxpool bezeichnet das Produkt selbst als „Ihren Liebling 2011“.

Die Höhe der beitragsneutralen Leistungen unterscheidet sich je nach Tarif, er ist als Basis- und als Premium-Version verfügbar.

Der Premium-Tarif ist äußerst Familien freundlich konzipiert. So werden Neugeborene und Adoptivkinder automatisch bis zur nächsten Hauptfälligkeit kostenfrei mitversichert, maximal für ein Jahr. maxFamily übernimmt außerdem Unkosten für die Unterkunft eines Elternteils während einer durch einen Unfall erforderlichen vollstationären Heilverfahren des Kindes. Sollte ein Elternteil verunfallen, können die Ausgaben für eine Haushaltshilfe bzw. Kinderfrau als Leistung in Anspruch genommen werden.

Wenn ein Elternteil als Versicherter stirbt, wird der Kontrakt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenfrei weitergeführt.

Kern bei maxFamily stellt die verbesserte Gliedertaxe dar. Im Vergleich zu den empfohlenen Unfallversicherungsbedingungen des GDV sind die zur Kalkulation der Versicherungsleistung festgelegten Invaliditätsgrade im Basis- und auch im Premium-Tarif höher. Zum Beispiel sind der Armwert gem. AUB 70 %, im maxFamily-Basis-Tarif 75 % und im Premium-Tarif die gesamte Invaliditätsleistung mit 100 %.

Obendrein kann zu maxFamily eine Dread Disease-Police abgeschlossen werden. Somit bekommt der Abgesicherte bei der Krankheitserkennung von Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall eine Kapitalzahlung. Diese drei Krankheiten decken über 80 % aller Fälle von schweren Krankheiten ab. Anspruch auf die Kapitalzahlung existiert sehr wohl nach 14 Tagen nach der Erstdiagnose und das losgelöst vom Vorgang der Erkrankung. Der Kunde kann über diese einmalige Zahlung ohne Beschränkung verfügen. Dem Abgesicherten bieten sich also Möglichkeiten, die er sich sonst nicht bewerkstelligen könnte, z.B. die Einholung einer zweiten Sachverständigermeinung, selbige nicht von der Knappschaft akzeptiert wird.

Mit Klärung von nur fünf Fragen zur Gesundheit kann auf diese Weise eine Dread Disease-Police unterm Strich abgeschlossen werden.

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