Unfallversicherung – unterschätzter Versicherungsschutz für Kinder
Kinder möchten immer alles genau wissen. Kein Baum ist zu hoch, kein Weg zu weit, wenn es darum geht, etwas zu entdecken. Doch leider sind sich Kinder nicht immer der Gefahren bewusst und schnell kann aus einem Spiel ernst werden.
Im Jahr 2004 verunglückten insgesamt 37 285 Kinder unter 15 Jahren bei Straßenverkehrsunfällen in Deutschland. Das sind im Durchschnittlich alle 14 Minuten ein Unfall. Davon verunglückten mit dem Fahrrad 13 241 Kinder. Immerhin 12 359 Kinder verunglückten als Pkw-Insassen und 9 684 als Fußgänger. Bereits ein einfacher Sturz kann schwere Behinderungen und lebenslange Erwerbsunfähigkeit nach sich ziehen. Die Statistik aus dem Jahre 2004 zeigt 6 577 schwerverletzte Kinder auf. 153 Kinder wurden sogar im Straßenverkehr getötet.
70% der Unfälle mit Kindern geschehen in deren Freizeit. Genau hier besteht jedoch kein gesetzlicher Versicherungsschutz.
Lediglich bei Unfällen im Kindergarten, in Kindertagesstätten, in der Schule, und auf dem jeweiligen Hin- und Rückweg sind sie über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Eine Leistung wird in Form einer Unfallrente erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 % gezahlt.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für Kinder kein Krankengeld und keine Rente.
Trotzdem haben fast 60 Prozent aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland keine private Unfallversicherung. Die finanziellen Folgen von schweren Krankheiten sind bei fast keinem Kind richtig abgesichert, dabei können neben Unfällen auch einer Hirnhautentzündung (z.B. nach Zeckenbiss) zur Vollinvalidität führen.
Schließen Sie Lücken im Versorgungsnetz
Dabei muss eine Kinderunfallversicherung nicht einmal teuer sein.
Bereits ab 5 Euro pro Monat ist eine ordentliche Grundabsicherung gegeben.
Worauf sollten Sie bei der Auswahl einer Unfallversicherung achten?
Wichtigstes Merkmal einer Unfallversicherung – auch für Kinder – ist die Absicherung im Falle einer unfallbedingten Invalidität.
Die Grundinvaliditätssumme sollte mindestens 80 000 Euro betragen. Somit kommt bei einer vereinbarten Progression von 500% und Vollinvalidität eine Leistung von 400 000 Euro zur Auszahlung.
Von Progressionsstaffeln von 1000% sollten Sie Abstand nehmen. Hier locken die Anbieter zwar mit hohen Summen bei Vollinvalidität, die Grundsumme ist oftmals jedoch viel zu gering. Ein Fehler wenn man bedenkt, dass eine Schwerbeschädigung nicht immer gleich 100% Invalidität bedeutet.
Eine wesentlich verbesserte Gliedertaxe ist zudem ein wichtiger Entscheidungsfaktor. Bei gleichen versicherten Summen und gleichen Verletzungen kommen so ganz schnell einige 10 000 Euro Leistungsunterschied zustande.
In den Unfallversicherungsvergleichen >> von Finanzprofit werden diese Leitungen anschaulich gegenüber gestellt.
Natürlich sollen heute auch diverse Infektionskrankheiten im Rahmen der Unfallversicherung mitversichert sein. Dies wird zwischenzeitlich von vielen Versicherern geboten.
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