Rendite in der Lebensversicherung

Grundsätzlich ist es das Ziel einer Geldanlage, mit dem investierten Kapital einen gewissen Ertrag zu erzielen. Dieser Ertrag wird als Rendite bezeichnet. Sie bezeichnet den jährlichen und in Prozent angegebenen Wertzuwachs einer Kapitalanlage. Fällt sie hoch aus, kennzeichnet sie einen hohen Wertzuwachs einer Geldanlage, während eine niedrige Rendite einen geringeren Wertzuwachs ausweist.

Abhängig von der Art des Finanzproduktes kann sich die Rendite aus einem oder mehreren Faktoren zusammensetzen. Insgesamt gibt es vier mögliche Ertragsarten, nämlich Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und Währungsgewinne. Darüber hinaus ist es möglich, die Rendite durch staatliche Förderungen und etwaige Zuschüsse zu erhöhen. Bei Lebens- und Rentenversicherungen obliegt das Finanzmanagement dem jeweiligen Versicherungsunternehmen. Das erfährt seine Grenzen durch gesetzliche Vorgaben, die von der Finanz- und Versicherungswirtschaft in Bezug auf das Finanzmanagement der Kunden beachtet werden müssen.

Lebens- und Rentenversicherungen

Die Rendite einer Lebens- und Rentenversicherung ist auch abhängig von der Zinspolitik und die wird wiederum vom Handeln der EZB (Europäische Zentralbank) bestimmt. Seit Jahren agiert die EZB im Niedrigzinsbereich, wovon der gesamte Finanz- und Versicherungsbereich und natürlich auch Privatpersonen betroffen sind. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen verbleiben bei Lebens- und Rentenversicherungen im Durchschnitt rund 0.42 Prozent Rendite, sodass diese Versicherungsprodukte immer unrentabler werden. Das gilt insbesondere für die klassische beziehungsweise für die kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherung, bei der der Garantiezins eine maßgebliche Rolle spielt.

Der Garantiezins - ein Problem der klassischen Lebens- und Rentenversicherung

Klassische Lebens- und Rentenversicherungen haben eine garantierte Mindestverzinsung, die auch als Rechnungs- oder Garantiezins bezeichnet wird. Aufgrund des weiterhin fallenden, allgemeinen Zinsniveaus liegt der Garantiezins seit dem 1. Januar 2015 bei 1,25 Prozent. Für 2017 ist bereits eine neuerliche Absenkung geplant. Dann soll der Garantiezins auf 0,9 Prozent reduziert werden. Die Garantieverzinsung gilt allerdings nur auf den Sparanteil. Das ist der Teil, der nach Abzug der Abschlussprovision, der Verwaltungskosten sowie der Todesfallleistung übrig bleibt. Als garantierte Rendite bleiben durchschnittlich 0,42 Prozent übrig, wobei es durchaus Versicherer gibt, bei denen dieser Wert sogar negativ ausfällt. Das bedeutet, dass die Garantieverzinsung als wichtigstes Argument für den Abschluss klassischer Renten- und Lebensversicherungen ausfällt.