Allgemeine Rechtsschutzbedingungen ARB

Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB) sind die vertraglichen Bedingungen, die Bestandteil eines Vertrages über eine Rechtsschutzversicherung sind.

Dabei sind Allgemeine Rechtsschutzbedingungen nichts anderes als Allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Klauselkontrolle unterliegen und allgemeingültig für alle im Bereich der Rechtsschutzversicherung geschlossenen Verträge sind. Am 21. Juli 1994 wurde die Genehmigungspflicht für Versicherungsbedingungen auf der Grundlage des "3. Gesetz zur Durchführung der versicherungsrechtlichen Richtlinien des Rates der EG" abgeschafft.

Während die Rechtsschutzversicherer bis zu diesem Zeitpunkt einheitliche Bedingungen verwendeten, ist es nun möglich, individuelle Bedingungen zu vereinbaren. Allerdings beruhen heutzutage die meisten ARB auf sogenannten Musterbedingungen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) in unregelmäßigen Abständen herausgibt. Aufgrund des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften weichen die Bedingungen der Versicherer voneinander ab.