Ärzterechtsschutz Vergleich

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 Ärzterechtsschutz: Rechtsschutzabsicherung für Mediziner und Heilberufe Abbildung: KI-generiert

Rechtsschutz für Ärzte und Rechtsschutz für Heilberufe Vergleich

Als Arzt, Mediziner oder Inhaber eines Unternehmens der therapeutischen Berufsgruppen kann man jederzeit in die Lage kommen, sich rechtlich auseinandersetzen zu müssen und einen Anwalt zu Rate zu holen.

Nehmen doch die rechtlichen Risiken für Ärzte und andere Dienstleister der medizinischen Heilberufe infolge neuer und komplizierter werdender Gesetze und Verordnungen von Jahr zu Jahr zu. 

Arbeitsrechtliche Differenzen mit Angestellten der Praxis, Streitigkeiten mit KV aufgrund von Abrechnungsfehlern oder eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Risiken eines Rechtsstreites und die damit verbundene Notwendigkeit, sich rechtlichen Beistand zu holen, oder gar vor Gericht verteidigen zu müssen, sind nicht zu unterschätzen. Hier sorgt die Ärzterechtsschutz ( auch Heilberuferechtsschutz ) für die notwendige finanzielle Sicherheit bei einem Rechtsstreit.

Unser Vergleich der Rechtsschutzversicherung für Ärzte bietet führende Rechtsschutzversicherer transparent in einem Preis-Leistungsvergleich gegenübergestellt. In einem gemeinsamen Beratungsgespräch beantworten unsere Experten gern Ihre Fragen und weisen Sie auf wichtige Inhalte der Rechtsschutzversicherung für Ärzte hin. 

Tipp

  • Frühzeitig für eine Ärzterechtsschutzversicherung entscheiden
    Aufgrund bestehender Wartezeiten besteht für davor entstandene Rechtsschutzfälle keine Versicherungsschutz
  • Sehr gute Tarife erhalten Sie bereits ab ca. 430 Euro im Jahr
  • Eine Absicherung kann für verschiedene Bereiche vereinbart werden
  • Wahl einer Selbstbeteiligung
    500€ oder 1000€ Selbstbeteiligung[nbsp]reduzieren[nbsp]Ihren Beitrag
Kunden über uns

Erfahrungen mit Finanzprofit: Das sagen unsere Kunden

Lesen Sie authentische Erfahrungen und Bewertungen und erfahren Sie, wie andere Kunden unsere Beratung und unseren Service erleben.

Bewertung   5.00 / 5

„Sehr guter Service, schnell, kompetent “
JANINE N.

Bewertung   5.00 / 5

„Ich glaube wir sind "Kunden der ersten Stunde" und wir haben es noch nie bereut. Die Beratung ist immer fachlich sehr kompetent und individuell auf uns zugeschnitten. Herr Labes kann die vielen verschiedenen Versicherungsoptionen für uns Laien gut verständlich und umfassend erklären. Versicherungsprobleme wurden immer freundlich, zuverlässig und unkompliziert abgewickelt. Dafür ein großes Dankeschön und top Weiterempfehlung.“
Annette J.

Bewertung   4.67 / 5

„Wir bekommen stets eine gute Beratung und auch einen Termin bekommt man zeitnah. Man ist stets bemüht das auch das Preis Leistungsverhältnis auf uns zugeschnitten ist. Wir sind sehr zufrieden und fühlen uns hier gut aufgehoben “
Roswitha P.

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Rundumschutz für den privaten und beruflichen Bereich im Ärzte Rechtsschutz

Die Rechtsschutz für Ärzte - hier für den niedergelassenen Arzt - sowie für andere Heilberufe, wie Therapeuten, Apotheker, Logopäden, etc. - bietet hier zugeschnittenen Rundumschutz. Die Rechtsschutzversicherung Ärzte bietet neben der beruflichen Absicherung auch Versicherungsschutz im privaten Bereich.

Allgemeiner und Privatbereich

Der Rechtsschutz Ärzte und Heilberufe bietet Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Inhaber der im Antrag benannten Praxis.

Der Versicherungsschutz umfasst Leistungsarten u.a. wie:

  • Arbeitsrechtsschutz für den Versicherungsnehmer als Arbeitgeber
  • Schadenersatz Rechtsschutz
  • Steuerrechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Praxis-Vertragsrechtsschutz
  • allgemeiner Strafrechtsschutz für rein fahrlässige Vergehen

Eine korrekte Angabe der Anzahl der angestellten Mitarbeiter ist zwingend angeraten. 

Viele Tarife der Ärzterechtsschutzversicherung bzw. des Rechtsschutzes für Heilberufe beinhalten auch die Absicherung des Privatbereiches des Praxis-Inhabers sowie seiner Familie.

Verkehrsbereich

Ob als Arzt oder Ergotherapeut - auf dem Weg zu einem Patienten in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden - kann schnell geschehen. Der versicherte Verkehrsbereich in der Heilberuferechtsschutz bietet in solchen Fällen den nötigen Kostenschutz zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen in Form von Verdienstausfällen oder gar dauerhaften Rentenzahlungen infolge einer schweren Unfallverletzung.  

Versicherungsschutz gilt für den Praxisinhaber als Eigentümer oder Halter aller auf ihn zugelassener oder vorübergehend zugelassener Motorfahrzeuge zu Lande sowie als Fahrer dieser oder fremder Fahrzeuge. Besondere abweichende Regelungen bestehen bei der Versicherung von LKWs und sonstigen Motorfahrzeugen.

Vorteil bei vielen Tarifen der Rechtsschutzversicherung für Ärzte ist die automatische Mitversicherung aller privaten Fahrzeuge des Praxisinhabers und dessen mitversicherte Familienangehörige.

Arbeitsrechtsschutz in der Praxis

Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Angestellten und Mitarbeitern ?

Egal ob eine Physiotherapiepraxis, Arztpraxis oder ein anderes Unternehmen der Heilberufe - Streitigkeiten mit Angestellten sind ärgerlich und kosten mitunter viel Geld. Der Arbeitsrechtsschutz für Arztpraxen sichert den Praxisinhaber in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber bei Streitigkeiten aus bestehenden sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen ab.

Bei den meisten Rechtsschutzversicherern bietet die Praxis-Rechtsschutzversicherung im Berufsbereich gleichzeitig auch den mitversicherten Familienangehörigen Versicherungsschutz, sofern es zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen dieser Personen in ihren nichtselbständigen Beschäftigungsverhältnissen kommt.

Der Versicherungsschutz im Berufsbereich gilt üblicherweise außergerichtlich sowie vor deutschen Arbeitsgerichten.

Optionale Leistungseinschlüsse im Vergleich der Ärzterechtsschutzversicherung

Der Rechtsschutzversicherung für Ärzte und Heilberufe kann durch entsprechende Rechtsschutz-Bausteine im Versicherungsschutz erweitert werden. So ist bei vielen Tarifen eine Gestaltung des Versicherungsumfangs gemäß der persönlichen Bedürfnisse des Praxisinhabers möglich.

Immobilien-Rechtsschutz für die Praxis

Ärger mit dem Vermieter der angemieteten Praxis ?

Egal ob Arztpraxis oder Physiotherapie, in vielen Fällen werden die benötigten Praxisräume angemietet. Schnell kann es zu Streitigkeiten mit dem Vermieter kommen, wenn bspw. gesetzliche Hygieneauflagen infolge baulicher Mängel nicht erfüllt werden können. Aber auch Differenzen in Bezug auf die Betriebskostenabrechnung für die angemietete Praxiseinheit können schnell die Inanspruchnahme von Anwalt oder sogar Gericht zur Folge haben.

Sofern die Praxisräumlichkeiten im Eigentum des Inhabers sich befinden, gilt gleichwohl Versicherungsschutz - hier jedoch auf die speziellen Bedürfnisse des Eigentümers zugeschnitten.

Die Rechtsschutzversicherung für die Praxiseinheit bietet hierfür den passenden Versicherungsschutz in Form von Kostenschutz im Rechtsschutzfall.

Bei den meisten Versicherern gilt automatisch die private, selbstbewohnte Wohneinheit des Praxisinhabers.

Regress Rechtsschutzversicherung für Ärzte

Versicherungsschutz im Regress-Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Vorverfahren, die sich aus der Budget-Festsetzung (Vorauszahlungs- und Regressfestsetzungen) durch die zuständigen Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung und der Träger der gesetzlichen Krankenversicherungen wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise und unwirtschaftlicher Behandlungsweise ergeben.

Bei den meisten Rechtsschutzversicherern wird der Regressrechtsschutz ohne Selbstbeteiligung angeboten. Jedoch gilt eine nur begrenzte, wenn auch überwiegend ausreichende, Kostenübernahme im Leistungsfall.

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Wird Ihnen oder Ihren Mitarbeitern vorgeworfen, eine Vorschrift des Strafrechts verletzt zu haben, besteht Versicherungsschutz, wenn ein Vergehen zur Last gelegt wird, dessen vorsätzliche als auch fahrlässige Begehung strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht ebenfalls Versicherungsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen handelt. (Straftaten mit Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr).

Versicherungsschutz besteht, solange eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt.

VersicherungsVertragsRechtsschutz

Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen des Versicherungsnehmers, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der genannten freiberuflichen Tätigkeit stehen, sowie aus solchen Versicherungsverträgen, die der Versicherungsnehmer oder eine im Versicherungsschein genannte Person im Hinblick auf eine mögliche Einschränkung seiner beruflichen Tätigkeit für sich abgeschlossen hat.

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Häufige Fragen

Fragen zur Versicherung

Versicherbare Berufsgruppen im Rechtsschutz für Heilberufe

Eine Vielzahl an Berufsgruppen, die einem anerkannten medizinischen Heilberuf entsprechen, können über den Rechtsschutz für Heilberufe und Ärzte versichert werden. Für den Abschluss dieser umfassenden Rechtsschutzversicherung ist eine freiberufliche Tätigkeit nötig. Nachfolgend genannte Berufsgruppen genießen mit dem Praxis-Rechtsschutz für Heilberufe eine umfassende Absicherung in privaten-, verkehrsrechtlichen und beruflichen Angelegenheiten.

Versicherbare Berufsgruppen des Heilberuferechtsschutz:

  • Rechtsschutz für niedergelassene Fachärzte
  • Niedergelassene Allgemeinmediziner
  • Rechtsschutz für Heilpraktiker
  • Rechtsschutzversicherung für freiberufliche Krankenschwestern
  • Krankengymnasten, Masseuren
  • Altenpfleger, Krankenpfleger
  • Logopäden
  • medizinische Fußpfleger
  • Rechtsschutzversicherung für Therapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Atemtherapeuten, u.a.m.)
  • Apotheker
  • Rechtsschutz für ambulante Pflegedienste
  • Rechtsschutz Hebammen, Entbindungspfleger,-Helfer
Der Praxis-Vertragsrechtsschutz für Heilberufe

Streitigkeiten aus Liefer- und Leistungsverträgen sind in der Rechtsschutzversicherung für Ärzte und Heilberufe im Rahmen des mitversicherten Praxisvertragsrechtsschutzes für gerichtliche Auseinandersetzungen mitversichert. 

Dieser Rechtsschutz deckt somit z.B. Streitigkeiten:

  • aus nichtbezahlten Patientenrechnungen
  • Kauf von Praxiseinrichtungen
  • Kauf medizinischer Geräte
  • u.v.m.
Rechtsschutzversicherung Heilberufe: Richtige Berechnung der Angestellten

Die richtige Berücksichtigung der Angestellten einer Praxis ist nicht nur prämienbestimmend, sondern auch wichtig, um Ärger im Falle eines Rechtsschutzfalles mit der Versicherung zu vermeiden.

Als Beschäftigte gelten alle für den Antragsteller tätigen Personen. Üblicherweise erfolgt die Berechnung wie folgt:

  • 4 Teilzeitbeschäftigte (i.d.R. bis 30 Wochenstunden) entsprechen 1 Vollzeitkraft
  • 4 geringfügig Beschäftigte (i.d.R. 400 € Kraft) entsprechen 1 Vollzeitkraft
  • 4 Aushilfen entsprechen 1 Vollzeitkraft
  • 4 Heimarbeiter entsprechen 1 Vollzeitkraft
  • 2 Saisonarbeiter entsprechen 1 Vollzeitkraft
  • 2 Leiharbeitnehmer entsprechen 1 Vollzeitkraft
  • 2 Azubis entsprechen 1 Vollzeitkraft
  • mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner 0%

Der/die Inhaber zählt/zählen nicht mit.

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