Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähig werden kann jeder. Dies kann durch Krankheit oder Unfall geschehen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen die vereinbahrte BU-Rente.

Wie sieht die gesetzliche Versorgung aus?

Durch die Rentenreform zum 01.01.2001 haben sich die Leistungen aus den gesetzlichen Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gravierend geändert. Die Berufsunfähigkeitsrente wird nur noch Personen gewährt, die zu Reformbeginn das 40. Lebensjahr vollendet haben.

Allerdings gibt es auch bei dieser Personengruppe bei Eintritt der Berufsunfähigkeit eine gravierende Leistungsreduzierung - es wird nur noch die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die Rente wird außerdem nur gezahlt, wenn Ihr Rest-Arbeits-Leistungsvermögen weniger als 6 Stunden beträgt.

Quo Vadis - Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nach dem 01.01.1961 Geborene ist sogar zuzumuten, irgendeine Tätigkeit aufzunehmen, die nicht seiner Ausbildung, Erfahrung und seinem Einkommen entspricht. Die Bezugnahme auf die bisherige Ausbildung und die ausgeübte Tätigkeit entfällt somit. Die Arbeitsmarktsituation wird allerdings betrachtet, d.h. solange kein Arbeitsplatz gefunden wird, wird die Rente weiter bezahlt (konkrete Betrachtungsweise). Die Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem zeitlichen Leistungsvermögen

  • 6 Stunden und mehr: keine Rente
  • 3 Stunden bis unter 6 Stunden: 50% Erwerbsminderungsrente
  • weniger als 3 Stunden: 100% Erwerbsminderungsrente

Um dem finanziellen Ruin aus dem Wege zu gehen, hilft Ihnen nur eine private Absicherung gegen diese Risiken.

Die Realität in Deutschland

Derzeit stehen in Deutschland ca. 36 Mio. gesetzl. Versicherte im Erwerbstätigenalter bereits etwa 2,2 Mio. Frührentnern (bedingt durch Berufs- od. Erwerbsunfähigkeit) gegenüber. Häufigste Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft bilden in der Gesetzlichen Rentenversicherung Herz-, Gefäß- Rheuma- und Gelenkerkrankungen mit 47%.

Selbständige sind bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit finanziell auf sich allein gestellt. Freiberufler müssen bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit trotz Leistungen aus Versorgungswerken mit erheblichen Versorgungslücken rechnen.

Arbeitnehmern sichert die gesetzl. Rentenversicherung bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit nur einen Teil ihres letzten Nettoeinkommens. Berufsanfänger erhalten – außer bei Arbeitsunfällen - in den ersten 5 Berufsjahren gar keine Leistungen.

Es sind also alle betroffen.

Vertragskombinationen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsrente ist als einzelner Vertrag oder in der Form der Zusatzversicherung zu einer

  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • Rentenversicherung
  • Fondsgebundene Rentenversicherung oder
  • Fondsgebundene Lebensversicherung

versicherbar. Der Hauptvorteil der Kombi-Variante besteht vor allem in der beitragsfreien Weiterführung des Hauptvertrages im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.

Sie sollten diese Variante in jedem Falle bei Ihren Berechnungen mit einbeziehen, da nicht alle Versicherer einzelne Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten.