Haftpflichtversicherung - Unsere Vergleiche auf einen Blick

Haftpflichtversicherung - für wen sie wichtig oder sogar verpflichtend sind

Haftpflichtversicherungen werden zu dem Zweck abgeschlossen, Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter zu schützen. Es gibt zahlreiche Versicherungen im Bereich der Haftpflicht. Die meisten sind freiwillig, während einige Haftpflichtversicherungen zwingend sind, weil der Gesetzgeber sie als besonders risikoträchtig ansieht und es dem Schutz der versicherten Personen vor hohen Schadenersatzforderungen dient. Zu den wichtigsten gehören die Privathaftpflicht, die Kfz-Haftpflicht, die Hundehaftpflicht und die Pferdehaftpflicht. Lesen Sie, für wen diese Versicherungen wichtig sind und warum.

Haftpflichtversicherung und ihre Rahmenbedingungen

Haftpflichtversicherungen schützen den Versicherungsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen vor begründeten Schadenersatzforderungen Dritter. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Haftpflichtversicherungen finden sich in den §§ 100 bis 124 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) sowie in den AHB, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung. Zu den wichtigsten Haftpflichtversicherungen gehören die Privathaftpflicht für private Haushalte, die Kfz-Haftpflicht für Autofahrer, die Hundehaftpflicht für Hundehalter und die Pferdehaftpflicht für Pferdehalter.

Privathaftpflicht: nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, aber notwendig

Die Privathaftpflicht ist eine freiwillige Haftpflichtversicherung, die nicht zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Dennoch gehört sie zu den wichtigsten privaten Versicherungen überhaupt und sollte in jedem Haushalt vorhanden sein. Im Schadensfall können Kosten in Millionenhöhe entstehen, die ohne Privathaftpflicht existenzbedrohend sind. Das gilt insbesondere für Personenschäden. Nehmen wir an, Sie überqueren gedankenversunken eine Ampel bei Rot. Dabei übersehen Sie einen herannahenden Motorradfahrer, der Ihnen ausweichen muss. Dabei kommt das Motorrad ins Trudeln, wodurch der Motorradfahrer stürzt und sich schwere Verletzungen und eine Querschnittslähmung zuzieht. Für Sie als Unfallverursacher bedeutet das neben einer strafrechtlichen Verfolgung die volle Kostenübernahme für den Verletzten, und zwar ein Leben lang. Ohne die Privathaftpflicht wäre das der finanzielle Ruin.

Private Haftpflicht: Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Zum Basisschutz der Privaten Haftpflichtversicherung gehören neben der Absicherung von Personenschäden auch Sachschäden und Vermögensschäden. Sind Sie mit Ihrer Familie bei Freunden zu Besuch und verschütten versehentlich ein Glas Rotwein auf dem teuren Webteppich, dann handelt es sich um einen Sachschaden, der über die Privathaftpflicht versichert ist. Gleiches gilt für Vermögensschäden, die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Ein Beispiel ist eine andere Person, die aufgrund einer durch Sie verschuldeten Verletzung nicht arbeiten gehen kann.

Die Kfz-Haftpflicht als Pflichtversicherung für Fahrzeuginhaber

Anders als die Privathaftpflicht ist die Kfz-Haftpflicht eine Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass sie vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben und ein Muss für jeden Fahrzeughalter ist. Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden bezahlt der Versicherer dem Geschädigten einen angemessenen Schadenersatz. Die Kfz-Haftpflicht wehrt außerdem damit in Zusammenhang stehende unberechtigte Forderungen gegen den Versicherungsnehmer ab. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungsanbieter sind bei der Kfz-Haftpflicht nahezu identisch. Grund ist, dass der Gesetzgeber an den durch die Kfz-Haftpflicht gewährten Schutz Mindestanforderungen stellt. Neben dem Ersatz des immateriellen Schadens übernimmt die Kfz-Haftpflicht auch den Ersatz von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die meisten Versicherer bieten in der Kfz-Haftpflicht erweiterte Versicherungsleistungen an. Dazu gehören unter anderem höhere Deckungssummen, die Schadensverursachung durch grobe Fahrlässigkeit oder die sogenannte Mallorca-Police, die Fahrten im Ausland mit einem Mietwagen über die Kfz-Haftpflicht mitversichert.

Die Hundehaftpflicht - meist freiwillig, aber sinnvoll und notwendig

Eigentlich ist die Hundehaftpflicht eine freiwillige Versicherung. Doch die Regelung darüber obliegt den einzelnen Bundesländern, von denen einige die Hundehalterhaftpflicht zu einer Pflichtversicherung erklärt haben. Dazu gehört Berlin. Hier ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht seit dem 1. Januar 2011 Pflicht. In Hamburg besteht sie bereits seit dem 1. Januar 2007. Auch in Niedersachsen ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht seit 1. Juli 2011 ein Muss. Sachsen-Anhalt schränkt diese Pflicht ein und schreibt eine Hundehalterhaftpflicht zwingend für alle neu erworbenen Hunde sowie für Welpen vor. In Thüringen müssen alle Hundehalter bereits seit dem 1. September 2011 eine Haftpflicht für Hunde nachweisen.

Auch wenn ein Hund vorbildlich erzogen ist, kann es unerwartete Situationen geben, in denen er anders als gewünscht reagiert. Er kann sich beispielsweise aufgrund eines lauten Geräuschs erschrecken, sich von der Leine losreißen, auf die Straße laufen und einen Verkehrsunfall verursachen. Die dadurch entstandenen Sach- und Personenschäden sowie die damit verbunden Vermögensschäden müssen von Ihnen als Hundehalter getragen werden. Die Höhe der Schadenersatzansprüche kann zu einer lebenslangen finanziellen Belastung führen, wenn Sie keine Hundehaftpflicht haben. Abhängig von den Versicherungsbedingungen schützt die Hundehaftpflicht auch Betreuungspersonen wie Nachbarn, Freunde, Bekannte oder Verwandte. Auch bei der Hundehaftpflicht können zusätzliche Leistungen gebucht werden, zum Beispiel Schäden, die während eines Auslandsaufenthaltes entstehen sowie Flurschäden in Wäldern, Gärten und auf Feldern.

Die Pferdehaftpflicht bewahrt vor hohen Schadenersatzforderungen

Immer häufiger finden Ausritte mit Pferden nicht allein auf dem Dressurplatz, sondern in der freien Natur statt. Doch über den Reitspaß hinaus sollten Sie sich als Pferdehalter darüber bewusst sein, dass dieses Freizeitvergnügen auch Gefahren in sich birgt, die Sie über eine Pferdehaftpflicht absichern können. Die Absicherung über eine Pferdehaftpflicht ist auch vor dem Hintergrund wichtig, dass ein Pferd ein Fluchttier ist. So kann es jederzeit passieren, dass sich Ihr Pferd erschreckt und unerwartet davon galoppiert - mit schwerwiegenden Folgen für alle Beteiligten, die ohne eine Pferdehaftpflicht für Pferdehalter finanziell noch schwerwiegender sein können. Denn Sie als Pferdehalter haften in vollem Umfang persönlich, wenn Sie keine Pferdehalterhaftpflicht haben. Immer mal wieder ist in den Medien zu lesen, dass Pferde aus ihrer Koppel ausgebrochen und auf eine Straße, schlimmstenfalls auf eine Autobahn, gelaufen sind. Für die auftretenden Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden als Folge von Personen- und Sachschäden können Sie sich als Pferdehalter mit einer Haftpflicht für Pferde schützen. Das bedeutet, dass eine Pferdehaftpflicht für alle Pferdehalter ein Muss sein sollte, auch wenn der Gesetzgeber dies nicht zwingend vorschreibt.

Alle genannten Haftpflichtversicherungen - Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Hundehaftpflicht und Pferdehaftpflicht - haben einen wichtigen Sinn: Sie schützen Sie als Versicherungsnehmer vor Schadenersatzforderungen Dritter, die sehr schnell schwindelerregende Höhen erreichen und Sie finanziell überfordern können.