Reiterunfallversicherung
Pferdehalter besitzen in vielen Fällen bereits eine eigene Unfallversicherung. Diese tritt auch i.d.R. auch bei Unfällen beim Reiten eines Pferdes ein.
Was jedoch, wenn Freunde oder Bekannte ebenfalls mit dem Pferd reiten und dabei plötzlich verunfallen ? Sicher werden Versicherungsfragen nicht immer im Vorfeld abgeklärt. Mit einer Reiterunfallversicherung sorgen Sie vor.
Was sie zur Reiterunfallversicherung wissen sollten
Versicherungsschutz für alle Reiter des versicherten Pferdes ohne namentliche Nennung.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen der Versicherungsbedingungen auf alle Unfälle, die der berechtigte Reiter des versicherten Leihpferdes erleidet. Eingeschlossen sind Unfälle beim Auf- und Absitzen, während der Führung am Zügel, anlässlich der Pflege und Versorgung des Pferdes.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Unfälle von Personen, die für den Versicherungsnehmer eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben. Ebenfalls nicht versicherbar - unabhängig der Beitragszahlung - sind geisteskranke bzw. dauernd pflegebedürftige Personen.
bei Unfalltod | 10.000 EUR |
bei Invalidität** | 50.000 EUR |
bei Vollinvalidität** | 100.000 EUR |
Krankenhaustagegeld | 10 EUR |
Bergungskosten | 2.500 EUR |
** = Verdoppelung der Leistungen ab einem Invaliditätsgrad von 75% |