Reiterunfallversicherung

Pferdehalter besitzen in vielen Fällen bereits eine eigene Unfallversicherung. Diese tritt auch i.d.R. auch bei Unfällen beim Reiten eines Pferdes ein.

Was jedoch, wenn Freunde oder Bekannte ebenfalls mit dem Pferd reiten und dabei plötzlich verunfallen ? Sicher werden Versicherungsfragen nicht immer im Vorfeld abgeklärt. Mit einer Reiterunfallversicherung sorgen Sie vor.

Was sie zur Reiterunfallversicherung wissen sollten

Welche Personen sind versichert ?

Versicherungsschutz für alle Reiter des versicherten Pferdes ohne namentliche Nennung.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen der Versicherungsbedingungen auf alle Unfälle, die der berechtigte Reiter des versicherten Leihpferdes erleidet. Eingeschlossen sind Unfälle beim Auf- und Absitzen, während der Führung am Zügel, anlässlich der Pflege und Versorgung des Pferdes.

Welche Personen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Unfälle von Personen, die für den Versicherungsnehmer eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben. Ebenfalls nicht versicherbar - unabhängig der Beitragszahlung - sind geisteskranke bzw. dauernd pflegebedürftige Personen.

Welche Leistungen sind Bestandteil der Reiterunfallversicherung ?
bei Unfalltod 10.000 EUR
bei Invalidität** 50.000 EUR
bei Vollinvalidität** 100.000 EUR
Krankenhaustagegeld 10 EUR
Bergungskosten 2.500 EUR
** = Verdoppelung der Leistungen ab einem Invaliditätsgrad von 75%