OP-Krankenversicherung & Vollkrankenversicherung
Tierversicherung - Krankenversicherung für Ihren Hund, Ihr Pferd oder Ihre Katze
Laut Statista leben in Deutschland als Haustiere etwa 11,8 Millionen Katzen, 6,8 Millionen Hunde und gut eine Million Pferde. Neben den normalen laufenden Kosten des Lebensunterhaltes für Hunde, Katzen oder Pferde können vor allem plötzliche Krankheiten der Lieblinge schnell unerwartet hohe Tierarztkosten auf die Besitzer zukommen. Für diesen Fall gibt es die passende Vorsorge in Form von entsprechenden Tierversicherungen. Namhafte Versicherer wie Ülzener Tierversicherung, Allianz, Helvetia oder auch R&V Versicherung bieten für Hunde, Katzen oder auch Pferde passende Absicherungen, die im Falle einer Erkrankung finanziellen Schutz bieten.
Tierkrankenversicherung oder OP-Krankenversicherung ?
Die Anbieter der Krankenversicherung für Hunde, Katzen oder Pferde unterscheiden in Versicherungstarifen zwischen Tierkrankenversicherung (Krankenvollversicherung) oder OP-Krankenversicherung. Dabei stellt die Tierkrankenversicherung eine umfassende Absicherung für alle angefallenen Kosten bei Tierärzten und Tierkliniken dar. Einschränkungen gibt es in der Regel beispielsweise nur bei Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder Wurmkuren.
Dem gegenüber leistet die OP-Krankenversicherung nur bei einer notwendigen Operation des Haustieres. Jedoch können gerade Operationskosten schnell mehrere 1000 Euro Kosten mit sich bringen. Freie Geldmengen, die sicher nicht immer einfach so vorhanden sind. Weiterhin gilt zu beachten, dass je nach OP-Krankenversicherung bestimmte Erkrankungen generell nicht versicherbar sind. Jedoch zeigen die jeweiligen Versicherungsbedingungen die versicherten Operationen klar abschließend auf.
Welche Tiere sind in der Tierkrankenversicherung versicherbar ?
Wie auch in anderen Versicherungsbereichen üblich, können auch in der Tierversicherung alle Tiere, ob Hunde, Katzen oder Pferde, zur Tierkrankenversicherung angemeldet werden. Die Annahmebedingungen der jeweiligen Versicherer, aber auch der jeweils beantragte Versicherungsschutz - ob Tierkrankenversicherung oder OP-Krankenversicherung - entscheiden unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes des Tieres über die Bestätigung des Versicherungsschutzes. Tiere mit chronischen Krankheiten oder größeren Vorerkrankungen werden in der Regel nicht aufgenommen.
Nur wenige Tierversicherer bieten auch Hundekrankenversicherungen oder Katzenkrankenversicherungen. Vielmehr wird Versicherungsschutz in Form der Tier-OP-Krankenversicherung geboten. Dabei sind in den meisten Tarifen Höchstaltersgrenzen der zu versichernden Tiere zu beachten. Vor dem Abschluss eines Vertrages zur Tierkrankenversicherung sollten folgende Kriterien für einen Versicherungsvergleich herangezogen werden:
- Erstattungssatz GOT
- Ausgeschlossene Krankheiten
- Höchstentschädigungen
- Selbstbeteiligungen
- Vertragslaufzeit
- zu zahlende Prämien
Lohnen sich Tierkrankenversicherungen?
Das Kostenrisiko bei schweren Krankheiten von Hunde, Katzen oder Pferden kann beträchtlich sein. Schnell kommen schon für relativ einfache Operationen vierstellige Beträge zusammen. Mit einer Hundekrankenversicherung oder eine Pferdekrankenversicherung reduziert sich Ihr finanzielles Risiko deutlich. Demgegenüber stehen die monatlichen Kosten bei Abschluss einer solchen Tierkrankenversicherung. Diese bewegen sich in Abhängigkeit vom gewählten Tarif und dem zu versichernden Tier in der OP-Krankenversicherung zwischen 10 Euro und etwa 20 Euro monatlich.
Bei der Tierkrankenversicherung (Vollkrankenversicherung) sind hingegen die zu zahlenden Prämien wesentlich höher. So bewegen diese sich in der Hundekrankenversicherung - je nach Hundealter und Hunderasse - zwischen 20 und 45 Euro monatlich.
Höchstentschädigungen und Selbstbeteiligungen
Bei vielen Tarifen zur Tierversicherung gelten entsprechende Selbstbeteiligungen bzw. Höchstentschädigungsgrenzen. So beinhalten einige Tarife eine generelle Selbstbeteiligung von 20% der Kosten. Weiterhin gilt eine Jahreshöchstgrenze für alle Behandlungen zusammen. Bei günstigen Tarifen liegt die Grenze oft zwischen 2.000 € und 4.000 €.
Aber auch in den Erstattungssätzen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) unterscheiden sich die Angebote. Oftmals sind die Entschädigungszahlungen der Versicherer auf den zweifachen Satz begrenzt, bei besonders günstigen Tarifen erfolgt oft nur die Erstattung des einfachen Satzes.
Preisnachlässe und Rabatte
Hier ist das Angebot je nach Versicherer vielfältig. So bieten einige Versicherer Sondernachlässe an, sofern der Tierhalter Mitglied in einem übergreifenden Verein ist. Andere Anbieter bieten bei einer langjährigen Vertragsbindung bis zu 25 % Rabatt auf die Prämien der Jahresverträge. Allerdings lassen sich auch Verträge mit einer so langen Laufzeit nach drei Jahren kündigen.