Haus & Wohnen - Unsere Vergleiche auf einen Blick
Hausratversicherung, Gebäudeversicherung und Glasversicherung sind ein wichtiges Trio, wenn es um die Versicherung von Wohnraum geht. Sie unterscheiden sich bezüglich der Leistungen, da sie an die Bedürfnisse von Mietern und Eigentümern angepasst sind. Die Glasversicherung kann als Einzelversicherung oder in Kombination mit einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Haus und Wohnung: Die eigene oder gemietete Immobilie richtig versichern
Hausratversicherung, Gebäudeversicherung und Glasversicherung gehören zu den Versicherungen, mit denen Sie Haus- und Wohnungseigentum und auch Mietwohnungen absichern können. Doch welche Leistungen bieten und was versichern sie und welche dieser Versicherungen ist die richtige für Sie als Mieter oder Immobilienbesitzer? Antworten auf diese und andere Fragen erhalten Sie hier.
Die Hausratversicherung für Eigentümer und Mieter
Die Hausratversicherung ist für Eigentümer einer selbst bewohnten Immobilie ebenso bedeutsam wie für Mieter eines Hauses oder einer Wohnung. Sie versichert ihrem Namen entsprechend Hausrat. Dazu gehören neben Möbeln sowie anderen Einrichtungsgegenständen auch die Kleidung, elektrische Geräte und Wertgegenstände.Die Hausratversicherung zahlt immer dann, wenn einer dieser Sachverhalte eintritt:
- Stellen Sie sich vor, in Ihrer Immobilie entsteht ein Wasserschaden, weil die Waschmaschine einen Defekt aufweist. Schnell können auch der Schlauch einer Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine platzen und nicht nur Ihre eigenen Wohnräume überschwemmen.
- Immer häufiger kommt es zu Wohnungseinbrüchen, wodurch ein immenser Schaden entstehen kann, weil Wertgegenstände entwendet oder sonstige Schäden beim Aufbrechen von Türen, Schränken und Tresoren oder durch Vandalismus nach einem Einbruch entstehen können.
- Auch Sturm und Hagel können immense Schäden verursachen insbesondere dann, wenn aus kleinen Hagelkörnern plötzlich tennisballartige Wurfgeschosse werden.
- Auch durch Feuer verursachte Schäden können über die Hausratversicherung mitversichert werden. Nicht immer konzentriert sich der Brandherd auf einen überschaubaren Teil der Wohnung oder auf einen Raum. Schlimmstenfalls kann ein Brand auch die komplette Wohnungseinrichtung vernichten ebenso wie ein komplettes. Wohnhaus bis auf die Grundmauern niederbrennen kann. Es müssen nicht das zündelnde Kind, die abgebrannte Kerze oder der vom Schlaf übermannte Raucher sein, die für das Auslösen eines Brandes verantwortlich sind. Manchmal reicht ein Kurzschluss aus.
Wer in diesen Fällen keine Hausratversicherung hat, verliert nicht nur alle persönlichen Gegenstände, sondern kann auch seine Existenz gefährden. Ähnlich einem Baukastensystem kann der Versicherungsschutz auf weitere Leistungen ausgedehnt werden. Dazu gehören sogenannte Elementarschäden, die beispielsweise durch Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Erdsenkungen, Hochwasser, durch Lawinen, Schneedruck, einen indirekten Blitzschlag oder durch Überspannungsschäden verursacht werden.
Die Gebäudeversicherung für Eigentümer von Immobilien
Ebenso wie bei der Hausratversicherung sind auch bei der Gebäudeversicherung Schäden versichert, die durch einen Brand, eine Explosion, durch Blitzschlag durch eine Implosion oder durch den Absturz von Flugzeugen verursacht werden. Über die Gebäudeversicherung abgesichert sind auch Schäden, die durch Leitungswasser, durch einen Rohrbruch, durch Frost, Sturm und Hagel oder durch Elementarschäden wie Erdbeben oder Überschwemmung entstanden sind. Die einzelnen Leistungsmerkmale in der Gebäudeversicherung sind abhängig von den Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherungsanbieters. Bei der Gebäudeversicherung können gegen einen Aufpreis weitere Bausteine in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Das gilt unter anderem für sogenannte Elementarschäden sowie für die Glasversicherung.
Der Unterschied zwischen einer Hausratversicherung und einer Gebäudeversicherung
Der Unterschied zwischen einer Hausratversicherung und einer Gebäudeversicherung besteht darin, dass sich die Hausratversicherung auf den Hausrat in einem Haus oder einer Wohnung erstreckt. Das betrifft alle Gegenstände, die zur Einrichtung eines Haushalts oder für den persönlichen Gebrauch oder Verbrauch vorhanden sind. Bei einer Hausratversicherung ist das Gebäude selbst nicht mitversichert. Deshalb gibt es die Gebäudeversicherung, die diesem Defizit Rechnung trägt, und alle Schäden versichert, die am Gebäude entstehen. Das können das Mauerwerk sein, die Heizungsanlage, das Dach sowie die Sanitär- und Elektroinstallationen.
Die Glasversicherung als Einzelversicherung oder in Kombination mit einer Hausratversicherung oder einer Gebäudeversicherung
Die Glasversicherung ist eine eigenständige Sachversicherung. Sie wird jedoch üblicherweise zusammen mit einer Hausratversicherung oder einer Gebäudeversicherung abgeschlossen und bietet Versicherungsschutz gegen Glasbruch. Für Sie als Versicherungsnehmer ist es wichtig zu wissen, dass ein Glasbruch an versicherten Sachen dann vorliegt, wenn beispielsweise eine Scheibe in ihrem Querschnitt beschädigt ist. Ein Riss oder ein Sprung sind nur dann über die Glasversicherung versichert, wenn der Sprung von der Vorder- bis zur Rückseite reicht. Die Glasversicherung haftet für Schäden am Versicherungsort, also an der im Versicherungsvertrag genannten Immobilie. Bei einer Glasversicherung denken die meisten an Fensterglas. Eine Glasversicherung versichert auch die Glasscheiben eines Wintergartens, von Glaskuppeln oder von Aquarien sowie Glasbausteine. Neben den reinen Sachschäden sind in einer Glasversicherung auch die Kosten für die Aufräumarbeiten versichert.