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Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung

Für viele Menschen stellt die Sterbegeldversicherung eine notwendige Absicherung für den Todesfall dar. Hilft doch diese Versicherung auch finanziellen Engpässen zu begegnen und den Verstorbenen einen würdigen Abschied zu geben.

Seit dem 01.Januar 2004 ist das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen komplett weggefallen. Zudem besitzt nicht jede Person über das 65. Lebensjahr hinaus eine private Lebensversicherung. Oftmals scheidert zudem der Abschluß einer Lebensversicherung an den Gesundheitsfragen. Eine Sterbegeldvorsorge kann bei den meisten Gesellschaften beantragt werden, ohne Gesundheitsfragen zu beantworten.

Ein würdiger Abschied kann schnell viel Geld kosten. Im Durchschnitt werden in Deutschland - je nach Region und individueller Gestaltung - etwa 5000 Euro für eine Beisetzung ausgegeben.

Gesundheitsprüfung in der Sterbegeld Versicherung

In der Regel erfolgen bei Sterbegeld Versicherungen keine Gesundheitsprüfungen, wie dies von sonstigen Lebensversicherungen her bekannt ist. Somit sind vorallem auch Menschen mit gesundheitlichen Problemen durchaus versicherbar. Nur wenige Anbieter erwarten die Beantwortung einer oder zwei Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand.

Erkauft wird diese ungeprüfte Versicherungsannahme mit einer Wartezeit bis zu 3 Jahren - je nach Versicherungsgesellschaft.

Beitrags- und Leistungszahlungen in der Sterbegeldversicherung

Am häufigsten bieten die Versicherer Sterbegeldtarife mit einer Beitragszahlungsdauer bis zum Ablauf des 85.Lebensjahres. Tritt der Todesfall der versicherten Person früher eintritt, endet der Vertrag mit der Auszahlung der vereinbahrten Versicherungssumme. Meist sind in den ersten 36 Monate entsprechende Staffelregelungen zu beachten. 

Karenzzeiten / Staffelregelung

In der Sterbegeldversicherung / Bestattungsvorsorge erfolgt i.d.R. die Auszahlung der vereinbahrten Versicherungssumme erst nach Ablauf einer bestimmten Vertragsdauer. Dabei kommt eine je nach Versicherer jeweils verschiedene Staffelregelungen der Versicherungssumme zur Anwendung. Typische Karenzzeiten betragen 12 bis 36 Monate. 

Die Regelungen während dieser Karenzzeiten sind sehr unterschiedlich. So kann die Auszahlung der bis zum Todeszeitpunkt eingezahlten Beiträge erfolgen, aber auch eine gestaffelte Versicherungssumme kann vereinbart sein.

Leistungen bei Unfalltod

Bei einigen Unternehmen erfolgt bei Unfalltod der versicherten Person die sofortige Auszahlung einer vereinbahrten Versicherungssumme. Diese Zahlung erfolgt zusätzlich zu einer möglichen Leistung aus der Hauptversicherung. Die Höhe der Unfall-Tod Leistung aus der Bestattungsvorsorge Versicherung kann bis zu 300% der Versicherungssumme betragen.

Überschussbeteiligung

Durch die Überschussbeteiligung erhöht sich Ihr Versicherungsschutz ohne zusätzlichen Beitrag. Diese werden im Leistungsfall ausbezahlt.

Unser Spezialangebot Sterbegeldversicherung

Unser Angebot der Sterbegeldversicherung zeigt Ihnen verschiedene Tarife der Monuta Versicherung - einem führenden Anbieter von Sterbegeldprodukten auf. Dabei erfolgt die Beitragszahlung bei den gebotenen Tarifen dieser Begräbnisversicherung individuell bis zum vollendeten 85. Lebensjahr.

Versicherungsschutz besteht in der Regel für die versicherte Person lebenslang. Bei uns entfallen bei den meisten Tarifen die Gesundheitsfragen bei Antragsstellung.

Mehr Information zur Sterbegeldvorsorge

Fallbeispiele Sterbegeld- Finanzprofit.de

Fallbeispiele: So hilft eine Sterbegeldversicherung