Beitragsangleichungsklausel
Die Beitragsanpassungsklausel (BAK) ist eine im Versicherungsvertrag enthaltene Option, auf deren Grundlage ein Versicherer vereinbarte Versicherungsbeiträge ändern kann. Grundsätzlich genießt der Versicherungsnehmer im Vertragsverhältnis mit dem Versicherer Vertrauensschutz. Das bedeutet, dass Art und Umfang der Versicherungsziele nicht willkürlich oder einseitig geändert werden können. Anderes gilt für Änderungen, die auf der Grundlage von juristischen oder gesetzlichen Bestimmungen basieren und zu einer Bedingungsanpassung führen. Dann kann der Versicherungsnehmer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag kündigen. Was für die Bedingungsanpassung gilt, trifft auch auf die Beitragsanpassung zu. Steigen also die Beiträge, ohne dass die Leistungen erhöht werden, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag gemäß den Allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung innerhalb einer Frist von vier Wochen mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Beitragsanpassungsklausel ist regelmäßig Bestandteil eines Vertrages in der Rechtsschutzversicherung. Unter welchen Voraussetzungen sie verwendet werden darf, ist in den Vertragsbedingungen detailliert aufgeführt. Einer Beitragsänderung geht eine Beitragskontrolle voraus. In dieser wird untersucht, ob zwischen den einkalkulierten beziehungsweise den eingenommen Beitragssummen und den tatsächlichen Aufwendungen ein finanzielles Ungleichgewicht besteht. Sofern die Aufwendungen die Einnahmen weit übersteigen, werden regelmäßig die Beitragszahlungen zuungunsten der Versicherungsnehmer angehoben.