Beleihung einer Lebensversicherung
Angesichts knapper werdender Haushaltskassen ist die Beleihung einer Lebensversicherungeine Möglichkeit, finanzielle Reserven zu mobilisieren. Sie ist eine Alternative zur Kündigung oder zu einer Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages. Die Entscheidung für eine Beleihung fällt meist dann, wenn der Versicherungsnehmer einen höheren Geldbetrag benötigt, um einen finanziellen Engpass auszugleichen, beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder im Krankheitsfall. Dadurch ändern sich jedoch die Rahmenbedingungen des Versicherungsvertrages.
Die Folgen der Beleihung einer Lebensversicherung
Die Beleihung einer Lebensversicherung bedeutet, dass die Versicherungspolice als Sicherheit für die Aufnahme eines Darlehens dient. Die Höhe des Darlehens orientiert sich am aktuellen Vertragswert der Versicherungspolice, dem sogenannten Rückkaufswert. Dieser finanzielle Rahmen muss jedoch nicht voll ausgeschöpft werden. Die Beleihung einer Lebensversicherung hat zur Folge, dass der Versicherungsnehmer die Police und damit seine Altersvorsorge dem Versicherer als Sicherheit überträgt. Der Versicherungsvertrag kann dann nicht mehr gekündigt werden. Außerdem muss die Rückzahlung des Darlehens bis zum Eintritt des Leistungsfalls erledigt sein, der regelmäßig mit dem Renteneintritt identisch ist.
So verändert sich der Vertrag
Voraussetzung für eine Beleihung einer Lebensversicherung ist, dass ein Mindestguthaben angespart sein muss. Ansonsten hat der Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag von sich aus zu beenden und dem Versicherungsnehmer den Rückkaufswert auszuzahlen. Durch die Beleihung einer Lebensversicherung fällt die spätere Auszahlung geringer aus, da die ursprünglich geplante Summe nicht angespart werden kann.
Handelt es sich um eine Police in Kombination mit einer Zusatzversicherung, zum Beispiel einer Unfallversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung, fallen diese Leistungen entweder weg oder sie sinken. Die Beleihung einer Lebensversicherung bedeutet nicht, dass der Versicherungsnehmer zu einem von ihm gewählten Zeitpunkt erneut Beitragszahlungen in die Lebensversicherung leisten kann. Stattdessen ist er diesbezüglich auf den guten Willen des Versicherers angewiesen. Bei den meisten Versicherern sind weitere Beitragszahlungen innerhalb eines Jahres möglich. Der Versicherungsnehmer hat dann auch die Möglichkeit, die in der Vergangenheit nicht geleisteten Beitragszahlungen im Nachhinein zu entrichten. Nur dann kann er die ursprünglich vereinbarte vertragliche Versicherungssumme erreichen.