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Lexikon Abbildung: KI-generiert

Bergungskosten in der Unfallversicherung

In den Bergungskosten enthalten sind die Ausgaben für die Rettung und den Transport eine Unfallopfers. Auch Suchaktionen sind darin enthalten. Im Todesfall wird die Rückführung bezahlt. Bei einigen Gesellschaften sind die Bergungskosten beitragsfrei mitversichert.