Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Der Disziplinar- und Standes Rechtsschutz ist auf besondere Berufsgruppen ausgerichtet. Bei dienstlichen Verfehlungen von Beamten, Notaren, Richtern und Soldaten kommt das Disziplinarrecht zur Anwendung. Typische Kammerberufe unterliegen dem Standesrecht.

Damit die Rechtsschutzversicherung in den Schadenfall eintritt, muss eine Verletzung der für den jeweiligen Beruf anwendbaren Bestimmungen vorliegen. Kostenschutz besteht üblicherweise bereits ab den vorgerichtlichen Verfahren bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung.

Disziplinarrechtsschutz

Der Disziplinarrechtsschutz deckt Streitigkeiten im Bereich des Disziplinarrechtes ab.

Das Disziplinarrecht befasst sich mit den Folgen, die die Verletzung dienstlicher Pflichten von Beamten nach sich ziehen können sowie mit den anzuwendenden Verfahren.

Seit dem 1. Januar 2002 gilt das Bundesdisziplinargesetz, mit dem das Disziplinarrecht grundlegend reformiert wurde. Ein Dienstherr hat die Pflicht zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens, wenn ein Dienstvergehen vorliegt und ein Beamter schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt hat. Voraussetzung ist außerdem, dass tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die eine Pflichtverletzung und die Einleitung eines Verfahrens begründen. Nach dem Bundesdisziplinargesetz stehen insgesamt fünf Disziplinarmaßnahmen zur Verfügung, die je nach Schwere des Dienstvergehens variieren. Das sind ein Verweis, eine Geldbuße, die Kürzung der Dienstbezüge, eine Zurückstufung und schlimmstenfalls die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Dafür muss allerdings ein schweres Dienstvergehen vorliegen, mit dem das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verwirkt wird.

Wo der Disziplinar-Rechtsschutz mitversichert ist

Privatrechtsschutz

... z.B.für Beamte

Standes Rechtsschutz

Mit dem Standesrecht - heute auch Berufsrecht bezeichnet - wird das Recht eines Berufsstandes bezeichnet, dem in großem Umfange durch den Staat die eigene Verwaltung seiner Verantwortung übertragen wurde. Dies betrifft vorrangig das Berufsrecht der freien Berufe, wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten.

Aber auch andere Berufsgruppen, die in berufsständischen Körperschaften organisiert sind, z.B. Landwirtschaftskammer, Apothekerkammer, Psychotherapeutenkammer, Tierärztekammer, Ingenieurkammer, unterliegen standesrechtlichen Regelungen.

Spezielle Ärzterechtsschutz Versicherungen oder Rechtsschutzversicherungen für Steuerberater bieten mit dem Standesrechtsschutz dem Berufsstand speziell angepasste Absicherungen.

Im Rahmen der durch den Staat übertragenen Selbstverwaltung haben die jeweiligen Standesorganisationen entsprechende Ehrengerichte eingerichtet, deren Aufgabe darin besteht die jeweilgen standes- und berufsrechtlichen Regelungen zu überwachen.

Wo der Standesrechtsschutz mitversichert ist

Schadenbeispiele - Disziplinar- und Standes-Rechtschutz

Als Beamter werden Sie im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall nach Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung auch noch von Ihrem Dienstherrn disziplinarrechtlich belangt.

Ihnen soll die Zulassung als Steuerberater entzogen werden, weil sie angeblich einem Mandanten zur Steuerverkürzung geraten haben.

Als Rechtsanwalt wird Ihnen vorgeworfen, angeblich bereits erhaltene Vorschüsse nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens nicht abgerechnet zu haben. Daraufhin wird ein Standesrechtsverfahren vor der Anwaltskammer gegen Sie eröffnet.

Gegen Sie wurde ein Standesverfahren der Ärztekammer wegen angeblichen Verstoßes gegen die ärztliche Schweigepflicht eröffnet.