Firmenrechtsschutz und Firmenvertragsrechtsschutz für Elektrobetriebe
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Unser Vergleich Rechtsschutz für Elektrobetriebe
Alternativ bietet unser Vergleich der gewerblichen Firmenrechtsschutzversicherung für eine Vielzahl an Unternehmen Tarife mit einer soliden Rechtsschutzabsicherung. Dabei erstreckt sich der Versicherungsschutz im gewerblichen Firmenrechtsschutz vom Privatbereich bis hin zum Unternehmensbereich.
Dank z.T. hoher Nachlässe in den Prämien bieten wir Ihnen interessante Preisvorteile.
Jedoch ist dort zu beachten, dass Streitigkeiten bspw. aus Liefer- oder Leistungsverträge nicht für alle Berufsgruppen möglich ist. Unser Onlinerechner zum Firmenrechtsschutz berücksichtigt dies bereits.
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz (nicht für die im Betrieb beschäftigten Personen)
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für selbstgenutzte Wohneinheit sowie gewerblich genutzte Wohneinheit
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für den privaten Bereich, für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten und als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-,Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Daten-Rechtsschutz
- gerichtl. Berufsvertrags-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus gewerbetypischen Leistungs-und Lieferverträgen
- Als Beschäftigte gelten alle für den VN tätige Personen, auch Teilzeitkräfte und freiberuflich Tätige mit Firmenfahrzeug
- Vollzeitbeschäftigte, freie Mitarbeiter mit Firmenfahrzeug 100%
- Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmer, Aushilfen, Saisonarbeiter, Azubis 50%
- Heimarbeiter 25%
- mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner 0%
- Der/die Inhaber zählt/zählen nicht mit
- Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, die räumlich, personell oder betrieblich (Einkauf,Buchhaltung u.ä.) klar voneinander getrennt sind, so ist jeder Betrieb (auch Filialen) gesondert zu versichern.
- Versicherungsnehmer bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inhaber/Geschäftsführer
- Ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner
- Minderjährige Kinder
- Berechtigte Fahrer, Berechtigte Insassen der oben genannten Fahrzeuge
- Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den VN
Je Rechtsschutzfall gilt im Berufsvertragsrechtsschutz eine Selbstbeteiligung von 500 EURO. Zudem ist eine Streitwertuntergrenze von 1.500 EURO zu beachten.
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