Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung
In unserer täglichen Praxis als Spezialist in der Vermittlung von Rechtsschutzversicherungen werden wir mit häufig wiederkehrenden Fragen seitens unserer Kunden und Interessenten konfrontiert. Hier finden Sie eine Auflistung der häufigsten Fragestellungen und zugleich die dazugehörigen Antworten rund um die Rechtsschutzversicherung.
Kann ich eine Rechtsschutzversicherung bei drohenden Streitigkeiten noch abschließen?
Häufig erhalten wir Anfragen, wo Interessenten noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchten, weil man bestimmte Streitigkeiten konkret auf sich zukommen sieht. Hierzu muss man jedoch eindeutig feststellen, dass es in den allermeisten Fällen für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung leider zu spät ist.
1. Grund:
Jede Rechtsschutzversicherung beinhaltet für bestimmte Leistungsbereiche eine entsprechende Wartezeit. Diese beträgt bei den meisten Versicherern 3 Monate. Rechtsstreitigkeiten, deren Ursache zeitlich während der Wartezeit bzw. vor Vertragsabschluss einzuordnen sind, werden nicht vom Versicherungsschutz erfasst.
2. Grund:
Der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung mit dem Ziel, dass ein konkret vorliegender Schadenfall durch die Versicherung übernommen wird, ist seitens der Versicherungswirtschaft nicht erwünscht. Man spricht hier von sog. Zweckabschlüssen. Die Folgen bei Kenntniserlangung durch den Rechtsschutzversicherer kann neben der Ablehnung des Versicherungsfalles auch der Rücktritt vom Vertrag sein. In solchen Fällen werden durch den Versicherer zu unrecht erstattete Aufwendungen vom Versicherungsnehmer zurück gefordert.
Im Ergebnis ist fest zu halten, dass der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung frühzeitig in Erwägung gezogen werden sollte. Günstige Rechtsschutzversicherungen können in unseren Onlinevergleichen gefunden werden.
Rechtsschutz Vergleich
kostenlos vergleichen & sparen